Mehr Sicherheit im Alter
Mit der Zusatzrente bauen Sie Kapital auf, das Ihnen zu einer zweite Rente neben der Pflichtrente verhilft und Ihre Zukunft absichert.
Steuervorteile
Beitrรคge zur Zusatzrente fรผr sich selbst oder steuerlich zulasten lebende Familienangehรถrige kรถnnen bis zur Hรถchstgrenze von 5.165 Euro vom Gesamteinkommen in Abzug gebracht werden. Rentenertrรคge und -leistungen unterliegen einer vorteilhaften Besteuerung. Fรผr diejenigen, die nach dem 1. Januar 2007 ins Berufsleben eingetreten sind, sind die Vorteile sogar noch grรถรer: Wenn Sie in den ersten fรผnf Jahren der Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds nicht die gesamte Abzugsgrenze von 5.165 Euro ausgeschรถpft haben, kรถnnen sie den restlichen Plafond in den folgenden 20 Jahren zurรผckerhalten; die jรคhrliche Abzugsgrenze wird auf bis zu 7.747 โฌ erhรถht.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20%. Lediglich mit 12,5% besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und รคhnlichen Wertpapieren herrรผhrt. Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, fรผr die ein Steuersatz von 26% zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto). Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Hรถhe von 0,20% des angereiften Kapitals befreit.
Arbeitgeberbeitrag (bei lohnabhรคngiger Arbeit)
Wenn Sie Arbeitnehmer sind und einem kollektivvertraglichen Rentenfonds beitreten, haben Sie Anspruch auf einen Beitrag Ihres Arbeitgebers zum Aufbau Ihrer Zusatzrente.
Angemessene Renditen
In der Vergangenheit war die durchschnittliche jรคhrliche Gesamtrendite der in der Region gegrรผndeten Rentenfonds positiv und gewรคhrleistete eine angemessene Aufwertung des Kapitals im Verhรคltnis zur ausgewรคhlten Investitionslinie.
Flexibilitรคt
In bestimmten Fรคllen sieht die Gesetzgebung vor, dass man einen Teil oder die gesamte Position auch schon vor der Pensionierung auszahlen lassen kann (Vorschรผsse, Ganz- oder Teilablรถsen, vorzeitige, befristete Zusatzrente RITA).
Bestimmung der Begรผnstigten im Todesfall
Sollten Sie vor der Pensionierung versterben, wird Ihre Position von Ihren Erben oder bestimmten Begรผnstigten zurรผckgezahlt. Wenn Sie eine Rentenleistung beantragen, entscheiden Sie stattdessen, welche Form der Rente Sie wรคhlen und was damit im Zeitpunkt Ihres Todes geschieht.
Unterstรผtzungsmaรnahmen der Region
Die Region Trentino โ Sรผdtirol unterstรผtzt Sie beim Aufbau Ihrer Zusatzvorsorge mit einer Reihe von Maรnahmen und Beitrรคgen, wie z.B. in Pflege- und Erziehungszeiten oder bei Arbeitslosigkeit.
Nichtpfรคndbarkeit der individuellen Position
Ihre Position im Zusatzrentenfonds kann in der Ansparphase von den Glรคubigern nicht angegriffen werden. Fรผr Rentenleistungen, sowohl in Renten- als auch in Kapitalform, die von Rentenfonds ausbezahlt werden, gelten dieselben รbertragbarkeits- und Pfรคndungsgrenzen wie fรผr Pflichtrenten.
Aufsicht, Transparenz und Kontrolle
Ersparnisse in Form einer Zusatzrente werden durch eine Reihe von Regelungen und die Aufsicht bestimmter Behรถrden zugunsten der Mitglieder geschรผtzt.
Bausparen
Die Autonomen Provinzen Bozen und Trient helfen Ihnen mit einer konkreten Unterstรผtzung dabei, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen und gleichzeitig eine Zusatzvorsorge aufzubauen.
Produktionsprรคmien
Wenn Sie im Privatsektor arbeiten, haben Sie die Mรถglichkeit, die Produktionsprรคmie in einen Beitrag fรผr Ihren Rentenfonds umzuwandeln. Die Obergrenze liegt bei 3.000 โฌ und ist fรผr Einkommen bis zu 80.000 โฌ vorgesehen.
Falls Sie die Produktionsprรคmie (ganz oder teilweise) in Ihren Rentenfonds einzahlen, genieรen Sie gleich drei Steuervorteile:
- die Prรคmie wird nicht zum versteuerbaren Einkommen gezรคhlt
- die Prรคmie unterliegt keiner weiteren Versteuerung (normale Beitragszahlugn an die NISF/INPS und Ersatzsteuer)
- die Prรคmie unterliegt auch zum Zeitpunkt der Auszahlung (Vorschรผsse, Ablรถse, Rentenleistung und vorzeitige, befristete Zusatzrente RITA) keinerlei Besteuerung.
Vorteile fรผr Personen mit Wohnsitz in der Autonomen Region Trentino โ Sรผdtirol
Die regionale Gesetzgebung garantiert durch Pensplan Centrum die kostenlose Bereitstellung wesentlicher Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen, was eine Reduzierung der Kosten des Zusatzrentenfonds und ein hรถheres Kapital am Ende der Ansparphase ermรถglicht. Fรผr diejenigen, die Mitglied eines Rentenfonds sind, die nicht Partner der Pensplan Centrum AG ist, besteht die Mรถglichkeit, einen jรคhrlichen Beitrag zur Kostensenkung zu beantragen.