Leitfaden zur Zusatzvorsorge

Die zukรผnftigen Renten werden gegenรผber dem letzten Einkommen immer niedriger ausfallen. Die Zusatzvorsorge stellt eine Mรถglichkeit dar, diese โ€žRentenlรผckeโ€œ effizient zu schlieรŸen.

Zielgruppe

Jede/r kann sich eine Zusatzrente aufbauen: Arbeitnehmer/innen imย รถffentlichenย undย privaten Sektorย genauso wieย Selbststรคndige. Auchย zulasten lebende Personenย wie Kinder oder Ehepartner kรถnnen sich in einen Zusatzrentenfonds einschreiben und so im Alter auf eine private Rente zรคhlen.

Der Beitritt erfolgt freiwillig und ist jederzeit mรถglich.

Was Sie hierzu wissen mรผssen

Infolge der verschiedenen Rentenreformen und der steigenden Lebenserwartung wird die staatliche Rente in Zukunft immer niedriger ausfallen. Arbeitnehmer/innen mรผssen mit einer Rente von etwa 60 % ihres letzten Gehalts rechnen, Selbstรคndige nochmals mit bedeutend weniger. Wer auch im Alter gut abgesichert sein mรถchte, tut deshalb gut daran, mit einer Zusatzrente vorzusorgen.

Die Zusatzvorsorge ist eine freiwillige Vorsorgeform, die die Pflichtrente ergรคnzt. Sie basiert auf einem Finanzierungssystem durch Kapitalisierung; das heiรŸt, dass fรผr jedes Mitglied eine persรถnliche Rentenposition bei einemย Zusatzrentenfondsย eingerichtet wird, in die die Beitrรคge des Mitglieds eingezahlt werden, um anschlieรŸend auf dem Finanzmarkt angelegt zu werden. Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird der angesparte Betrag dann in Renten- oder Kapitalform ausgezahlt.

Arten und Formen

Es gibt verschiedene Zusatzrentenfonds, auch wenn Sie alle einen gemeinsamen Zweck haben: Den Aufbau einer Zusatzrente. Die Zusatzrentenfonds unterscheiden sich hingegen dadurch, wer beitreten kann sowie bei verschiedenen Verwaltungsaspekten.

Es gibt folgende Formen der Zusatzrente:

  • Geschlossene (oder kollektivvertragliche) Zusatzrentenfonds:ย diese Zusatzrentenfonds werden durch Kollektivvertrรคge oder โ€“abkommen auf gesamtstaatlicher, Betriebs- oder Unternehmensebene gegrรผndet. Hierzu gehรถren auch jene Zusatzrentenfonds, die nur fรผr Arbeitnehmer/innen eines bestimmten Gebiets vorgesehen sind.
    Ein geschlossener Partnerfonds von Pensplan Centrum ist der Zusatzrentenfonds Laborfonds
  • Offene Zusatzrentenfonds:ย diese Zusatzrentenfonds werden von Banken, Versicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften oder Bรถrsenmaklergesellschaften errichtet. Wie der Begriff „offen“ schon sagt, kann sich jeder an dieser Art von Fonds beteiligen, auch diejenigen, die keine berufliche Tรคtigkeit ausรผben.
    Offene Partnerfonds von Pensplan Centrum sind:

  • Individuelle Rentenversicherungsplรคne (PIP): sind Lebensversicherungen, die von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden, aber allerdings hรถhere Kosten haben und einen Beitrag des Arbeitgebers ausschlieรŸen.
  • Bereits vor 1993 gegrรผndete Zusatzrentenfonds:ย diese Zusatzrentenfonds wurden vor dem Inkrafttreten des G.v.D Nr. 124/1993 gegrรผndet. Durch dieses Dekret wurde die Zusatzvorsorge erstmals geregelt.

Was Sie tun sollten

Der erste Schritt, um eine Zusatzrente aufzubauen, ist der, sich in einen Zusatzrentenfonds einzuschreiben.

Lesen Sie vor dem Beitritt das Statut/die Geschรคftsordnung und das Informationsblatt des Zusatzrentenfonds (diese sind auf der Webseite des Zusatzrentenfonds verรถffentlicht); besonders wichtig sind die Informationen fรผr die Mitglieder und die Informationen zur Nachhaltigkeit. In diesen Dokumenten werden die Eigenschaften des Zusatzrentenfonds und die Bedingungen, die die Mitgliedschaft regeln, beschrieben.

Wenn Sie als lohnabhรคngiger Arbeitnehmer in der Region Trentino โ€“ Sรผdtirol arbeiten, kรถnnen Sie einem der vier Partnerzusatzrentenfonds der Pensplan Centrum AG Pensplan (Laborfonds, PensPlan Profi, Plurifonds und Raiffeisen Offener Pensionsfonds) beitreten. Sie profitieren von niedrigen Verwaltungsgebรผhren, da die Pensplan Centrum AG fรผr die vier genannten Zusatzrentenfonds kostenlose Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen erbringt. AuรŸerdem haben Sie die Mรถglichkeit, auf die UnterstรผtzungsmaรŸnahmen der Region und auf das Bausparen zuzugreifen.

Sofern Ihr Arbeitsvertrag dies zulรคsst, kรถnnen Sie einem geschlossenen Zusatzrentenfonds (zum Beispiel Laborfonds) beitreten. Wenn Ihr Arbeitsvertrag jedoch keine Mรถglichkeit Beitritt in einen kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds vorsieht oder Sie sich fรผr die Einschreibung in eine Zusatzrentenform ย entscheiden, die nicht in Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist, kรถnnen Sie einem offenen Rentefonds wie PensPlan Profi, Plurifonds und Raiffeisen Offener Pensionsfonds oder einem indiviuellen Rentenplan (PIP) beitreten.

Hier finden Sie die entsprechenden Leitfรคden zur Vertiefung:

Kosten und Voraussetzungen

Um fundierte Entscheidungen in Bezug auf die Zusatzvorsorge treffen zu kรถnnen, ist es wichtig, die Merkmale der verschiedenen Rentenformen zu kennen, insbesondere, was die anfallenden Kosten anbelangt, da diese den zukรผnftigen Rentenbetrag erheblich beeinflussen kรถnnen.

Zusatzrentenfonds sind in der Regel mit verschiedenen Kostenarten belastet:

  • eine einmalige, relativ niedrige Einschreibegebรผhr, die in fester Hรถhe vom ersten Beitrag bei der Mitgliedschaft abgezogen wird;
  • Kosten, die direkt vom Mitglied getragen werden, die in der Regel in fester Hรถhe oder seltener als Prozentsatz der Beitrรคge abgezogen werden;
  • indirekte Kosten, die vom Mitglied getragen werden und normalerweise als Prozentsatz vom Fondsvermรถgen oder der einzelnen Investitionslinien abgezogen werden;
  • (eventuelle) Kosten, die mit der Ausรผbung spezifischer individueller Rechte verbunden sind, wie zum Beispiel der ร„nderung der Investitionslinie, des Ansuchens um einen Vorschuss, einer รœbertragung usw.

Angesichts der komplexen Struktur der Kostenarten und der Variabilitรคt, die mit der Art des Zusatzrentenfonds sowie der jeweiligen Investitionslinie verbunden ist, hat die Aufsichtsbehรถrde fรผr Rentenfonds (COVIP) vorgesehen, dass jeder Zusatzrentenfonds die Kosten seiner Investitionslinien durch einen zusammenfassenden Indikator, das sogenannte ISC, darstellt. Dieser bietet eine klare und direkte Darstellung des prozentualen Anteils der Kosten, die ein Mitglied jรคhrlich tragen muss.

Der Indikator variiert je nach den verschiedenen Investitionslinien der Zusatzrentenfonds (Garantierte Linie, Anleihen-Linie, Ausgewogene Linie und Aktien-Linie); so kรถnnen auch Vergleiche zwischen รคhnlichen Linien verschiedener Zusatzrentenfonds vorgenommen werden.

Die zusammenfassenden Kostenindikatoren der Zusatzrentenfonds kรถnnen auf der Webseite der Aufsichtsbehรถrde der Rentenfonds (COVIP) www.covip.it/isc_dinamico verglichen werden.

Beitragszahlung

Die erste Regel fรผr den Aufbau eines ausreichenden Zusatzvorsorge ist die regelmรครŸige Einzahlung von Beitrรคgen in einen Zusatzrentenfonds.

Kollektivvertraglicher Beitritt

Wenn Sie in einem kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, erfolgt die Einzahlung durch den Arbeitgeber, der die Beitrรคge einbehรคlt und den Steuervorteil direkt auf der Lohnabrechnung verbucht. Sie kรถnnen die vom Arbeitgeber einbehaltenen Betrรคge auch durch freiwillige, zusรคtzliche Beitrรคge per Bankรผberweisung ergรคnzen und bei der Steuererklรคrung geltend machen.

Die Beitragshรถhe wird durch die einzelnen Kollektivvertrรคge festgelegt. Der Einbehalt erfolgt monatlich auf dem Lohnstreifen und wird auf der Grundlage des Bruttogehalts berechnet. Die Beitrรคge werden dann vom Arbeitgeber direkt in den Rentenfonds eingezahlt und in der Einheitlichen Bescheinigung (CU) ausgewiesen. Es besteht auch die Mรถglichkeit, direkt eine zusรคtzliche, freiwillige Beitragszahlung gegenรผber den vertraglich vorgesehenen Beitrรคgen zu leisten und diese in der Steuererklรคrung anzugeben, um den steuerlichen Vorteil der Abziehbarkeit zu nutzen. Alternativ dazu kann der Arbeitnehmerbeitrag erhรถht werden.

Link zur Beobachtungsstelle der Kollektivvertrรคge.

Individueller Beitritt

Wenn Sie auf individueller Basis beitreten, kรถnnen Sie die Hรถhe und Hรคufigkeit des Beitrags selbst bestimmen, indem Sie die Zahlung direkt an den Zusatzrentenfonds entrichten und diese in Ihrer Steuererklรคrung angeben, um vom Steuervorteil der Abzugsfรคhigkeit zu profitieren.

Vermรถgensverwaltung

Bei der Anlage Ihrer Beitrรคge mรผssen Zusatzrentenformen gesetzlich festgelegte Vorsichtsregeln einhalten, die die soziale Absicherung und den nicht spekulativen Zweck der Anlage berรผcksichtigen.

Bei geschlossenen Zusatzrentenfonds wird die Anlageverwaltung professionellen Betreibern (Banken, Vermรถgensverwaltungsgesellschaft, SIM, Versicherungsgesellschaften) รผbertragen. In einer Vereinbarung sind die Kriterien festgelegt, die die Betreiber einhalten mรผssen. Bei offenen Rentenfonds und individuellen Rentenplรคnen (PIP) kรถnnen Anlagen auch direkt von der Gesellschaft (Bank, Vermรถgensverwaltungsgesellschaft, SIM, Versicherung) verwaltet werden, die den Rentenfonds oder den individuellen Rentenplan gegrรผndet hat. Die Mittel dieser Fonds stellen Vermรถgenswerte dar, die autonom und getrennt von denen des Grรผndungsunternehmens verwaltet werden. Das bedeutet, dass Ihr Kapital im Falle einer Unternehmenskrise nicht beeintrรคchtigt wird.

Zusatzrentenfonds bieten in der Regel unterschiedliche Investitionslinien an, von eher vorsichtigen Linien, die beispielsweise die Rรผckzahlung des Kapitals bei der Pensionierung garantieren kรถnnen, bis hin zu Linien mit hรถherem Renditepotenzial, aber auch einem hรถheren Risikoprofil. Bei der Entscheidung fรผr eine Investitionslinie sollten Sie vor allem Folgendes berรผcksichtigen: Ihr Alter, die soziale Absicherungssituation im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente, Ihre Renditeerwartung und Ihre Risikobereitschaft.

Die Investitionslinie kann sich im Laufe der Zeit geรคndert werden. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, schrittweise auf weniger riskante oder garantierte Linien umzusteigen, wenn das Rentenalter nรคher rรผckt.

Leistungen

Vorschรผsse

Mitglieder eines Zusatzrentenfonds kรถnnen sich einen Teil des angesparten Kapitals im Zusatzrentenfonds als Vorschuss auszahlen lassen, und zwar in folgendem AusmaรŸ:

  • 75 % fรผr Gesundheitsausgaben (jederzeit)
  • 75 % fรผr den Kauf, Bau oder die Renovierung der Erstwohnung, auch jene der Kinder (nach 8 Jahren)
  • 30 % fรผr andere Erfordernisse (nach 8 Jahren)

Etwas anders ist die Regelung fรผr รถffentliche Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind: Sie erhalten bei Bedarf nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis 100 % des Kapitals fรผr Gesundheitsausgaben, den Kauf, Bau oder die Renovierung der Erstwohnung (auch jene der Kinder) sowie โ€“ nach Ermessen des jeweiligen Zusatzrentenfonds โ€“ fรผr Aus- und Fortbildung sowie Elternzeiten.

Ablรถse

In bestimmten Fรคllen (z. B. Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses, Arbeitslosigkeit รผber 48 Monate oder Invaliditรคt) kann ein Teil oder das gesamte Kapital im Zusatzrentenfonds ausbezahlt werden. Diese Auszahlung nennt man Gesamt- bzw. Teilablรถse. Bei Ableben des Mitglieds vor der Pensionierung wird die gesamte Zusatzrentenposition an die Erben bzw. die von ihnen benannten begรผnstigten Personen ausgezahlt.

Fรผr รถffentliche Bedienstete mit einer Position in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds gilt, dass bei Ableben folgende Personen der Reihe nach das angereifte Kapital beantragen kรถnnen: der Ehepartner/die Ehepartnerin, die Kinder, die Eltern (falls sie zulasten des verstorbenen Mitglieds leben), die Begรผnstigten.

Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA)

Wenn Sie Ihre Erwerbstรคtigkeit beendet haben und Ihnen nur mehr wenige Jahre bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters fehlen oder Sie die Voraussetzungen fรผr die Frรผhrente (dies gilt auch fรผr โ€žQuote 100โ€œ, โ€žOption Frauโ€œ, Rentenvorschuss โ€žApe socialโ€œ usw.) bereits erfรผllen, kรถnnen Sie auf die vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA) zurรผckgreifen.

Leitfaden zur vorzeitigen, befristeten Zusatzrente (RITA)

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Seite aktualisiert am 23/01/2025, 13:23

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