Kurzleitfaden RITA (vorzeitige, befristete Zusatzrente)

Die RITA (Rendita Integrativa Temporanea Anticipata oder vorzeitige, befristete Zusatzrente) ist eine regelmรครŸige Auszahlungsform des Zusatzrentenfonds bis zum Erreichen der Altersrente.

Zielgruppe

Folgende Voraussetzungen mรผssen erfรผllt werden:

  • Beendigung der Arbeitstรคtigkeit
  • 5 Jahre Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfond
  • 5 Jahre bis zum Erreichen des Alters fรผr die gesetzliche Altersrente, falls man mindestens 20 Beitragsjahre fรผr die gesetzliche Rente aufweist, oderย 10 Jahre vor Erreichen des Alters fรผr die gesetzliche Altersrente, falls man seit mindestens 24 Monaten arbeitslos ist.

Was Sie hierzu wissen mรผssen

Fรผr die Berechnung der RITA wird das angereifte Kapital durch die Jahre geteilt,ndie noch bis zum Erreichen des Alters fรผr die gesetzliche Altersrente fehlen. Dieses belรคuft sich aktuell fรผr Arbeitnehmer/innen auf 67 Jahre.

Die Auszahlung der Raten erfolgt regelmรครŸig und wird vom jeweiligen Zusatzrentenfonds festgelegt

Arten und Formen

Sie kรถnnen wรคhlen, ob Sie Ihr gesamtes Kapital oder nur einen Teil Ihres angesammelten Kapitals fรผr RITA zur Verfรผgung stellen.
Wenn Sie sich dafรผr entscheiden, Ihr gesamtes (100 %) angesammeltes Kapital fรผr RITA zurรผckzulegen, wird dies als โ€žGesamt-RITAโ€ bezeichnet; wenn Sie sich dafรผr entscheiden, nur einen Teil (<100 %) Ihres angesammelten Kapitals fรผr eine Ratenzahlung zurรผckzulegen, wird dies als โ€žTeil-RITAโ€ bezeichnet.

Was Sie tun sollten

Um RITA zu beantragen, fรผllen Sie das von Ihren Rentenfonds zur Verfรผgung gestellte Formular aus und reichen Sie alle zur รœberprรผfung der Voraussetzungen erforderlichen Unterlagen ein, oder beantragen Sie es รผber die Online-Dienste Ihres Rentenfonds, zu dem Sie mit Ihren persรถnlichen Zugangsdaten Zugang haben.

Viele Rentenfonds haben ein Dokument รผber die vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA) erstellt, in dem die Funktionsweise dieser Leistung und die dem Versicherten zur Verfรผgung stehenden Mรถglichkeiten ausfรผhrlich erlรคutert werden. Prรผfen Sie die Dokumentation auf der Website Ihres Rentenfonds.

Kosten und Voraussetzungen

Der Rentenfonds kann im Falle eines Leistungsanspruchs Kosten festlegen. Sie kรถnnen die mรถglichen Kosten im „Kostenblatt“ auf der Website Ihresย Rentenfonds einsehen.

Beitragszahlung

Bei Auszahlung der RITA kรถnnen weiterhin zusรคtzliche, freiwillige Beitrรคge in den Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, um die steuerliche Abzugsfรคhigkeit von bis zu 5.165 Euro im Jahr zu nutzen.

Vermรถgensverwaltung

Das Kapital in Ihrem Zusatzrentenfonds erwirtschaftet weiterhin die Renditen der gewรคhlten Investitionslinie.

Leistungen

Wird nur ein Teil des angereiften Kapitals fรผr die RITA verwendet, kann das Mitglied in Bezug auf das Restkapital beim Zusatzrentenfonds mit den รผblichen Voraussetzungen einen Vorschuss oder die Auszahlung in Form von Kapital und/oder Zusatzrente beantragen.

Vorteile

  • Gรผnstige Besteuerung: Die RITA wird mit 15 % besteuert. Ab 15 Mitgliedsjahren im Zusatzrentenfonds sinkt dieser Steuersatz jedes Jahr um weitere 0,3 % bis auf 9 %.
  • Vereinbarkeit mit anderen Einkommen: Die RITA ist sowohl mit der gesetzlichen Frรผhrente kompatibel als auch mit der vorzeitigen Arbeitseinstellung
    fรผr betagte Arbeitnehmer/innen (isopensione), dem Arbeitslosengeld
    (NASPI) und allen Rentenvorschussarten (APE), also mit dem sozialen, freiwilligen und betrieblichen Rentenvorschuss. Genauso ist die RITA auch mit
    spรคteren Einkommen aus Arbeit vereinbar.
  • Flexibilitรคt: Man kann selbst entscheiden, wie viel vom angereiften Kapital in RITA umgewandelt werden soll. Die RITA kann auch widerrufen werden.
  • Zusรคtzliche Beitragszahlung: Sie kรถnnen weiterhin in Ihren Zusatzrentenfonds einzahlen und die Steuervorteile genieรŸen.
  • Rendite: Das Kapital in Ihrem Zusatzrentenfonds erwirtschaftet weiterhin die Renditen der gewรคhlten Investitionslinie.
  • Vererbung: Bei Ableben des Mitglieds wรคhrend der Auszahlung der RITA wird das verbliebene Kapital gemรครŸ den Regeln des Zusatzrentenfonds bei vorzeitigem Ableben ausgezahlt.
  • Andere Auszahlungen: Wird nur ein Teil des angereiften Kapitals fรผr die RITA verwendet, kann das Mitglied in Bezug auf das Restkapital beim Zusatzrentenfonds mit den รผblichen Voraussetzungen einen Vorschuss oder die Auszahlung in Form von Kapital und/oder Zusatzrente beantragen.

Seite aktualisiert am 23/01/2025, 11:22

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