Leitfaden zur Zusatzvorsorge

Die zukünftigen Renten werden gegenüber dem letzten Einkommen immer niedriger ausfallen. Die Zusatzvorsorge stellt eine Möglichkeit dar, diese „Rentenlücke“ effizient zu schließen.

Zielgruppe

Jede/r kann sich eine Zusatzrente aufbauen: Arbeitnehmer/innen im öffentlichen und privaten Sektor genauso wie Selbstständige. Auch zulasten lebende Personen wie Kinder oder Ehepartner können sich in einen Zusatzrentenfonds einschreiben und so im Alter auf eine private Rente zählen.

Der Beitritt erfolgt freiwillig und ist jederzeit möglich.

Was Sie hierzu wissen müssen

Infolge der verschiedenen Rentenreformen und der steigenden Lebenserwartung wird die staatliche Rente in Zukunft immer niedriger ausfallen. Arbeitnehmer/innen müssen mit einer Rente von etwa 60 % ihres letzten Gehalts rechnen, Selbständige nochmals mit bedeutend weniger. Wer auch im Alter gut abgesichert sein möchte, tut deshalb gut daran, mit einer Zusatzrente vorzusorgen.

Die Zusatzvorsorge ist eine freiwillige Vorsorgeform, die die Pflichtrente ergänzt. Sie basiert auf einem Finanzierungssystem durch Kapitalisierung; das heißt, dass für jedes Mitglied eine persönliche Rentenposition bei einem Zusatzrentenfonds eingerichtet wird, in die die Beiträge des Mitglieds eingezahlt werden, um anschließend auf dem Finanzmarkt angelegt zu werden. Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird der angesparte Betrag dann in Renten- oder Kapitalform ausgezahlt.

Arten und Formen

Es gibt verschiedene Zusatzrentenfonds, auch wenn Sie alle einen gemeinsamen Zweck haben: Den Aufbau einer Zusatzrente. Die Fonds unterscheiden sich hingegen dadurch, wer beitreten kann sowie bei verschiedenen Verwaltungsaspekten.

Es gibt folgende Formen der Zusatzrente:

  • Geschlossene (oder kollektivvertragliche) Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds werden durch Kollektivverträge oder –abkommen auf gesamtstaatlicher, Betriebs- oder Unternehmensebene gegründet. Hierzu gehören auch jene Zusatzrentenfonds, die nur für Arbeitnehmer/innen eines bestimmten Gebiets vorgesehen sind.
    Ein geschlossener Partnerfonds von Pensplan Centrum ist der Zusatzrentenfonds Laborfonds
  • Offene Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds werden von Banken, Versicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften oder Börsenmaklergesellschaften errichtet. Wie der Begriff „offen“ schon sagt, kann sich jeder an dieser Art von Fonds beteiligen, auch diejenigen, die keine berufliche Tätigkeit ausüben.
    Offene Partnerfonds von Pensplan Centrum sind:

  • Individuelle Rentenversicherungspläne (PIP): sind Lebensversicherungen, die von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden, aber allerdings höhere Kosten haben und einen Beitrag des Arbeitgebers ausschließen.
  • Bereits vor 1993 gegründete Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds wurden vor dem Inkrafttreten des G.v.D Nr. 124/1993 gegründet. Durch dieses Dekret wurde die Zusatzvorsorge erstmals geregelt.

Was Sie tun sollten

Der erste Schritt, um eine Zusatzrente aufzubauen, ist der, sich in einen Zusatzrentenfonds einzuschreiben.

Lesen Sie vor dem Beitritt das Statut/die Geschäftsordnung und das Informationsblatt des Rentenfonds (diese sind auf der Webseite des Fonds veröffentlicht); besonders wichtig sind die Informationen für die Mitglieder und die Informationen zur Nachhaltigkeit. In diesen Dokumenten werden die Eigenschaften des Rentenfonds und die Bedingungen, die die Mitgliedschaft regeln, beschrieben.

Wenn Sie als lohnabhängiger Arbeitnehmer in der Region Trentino – Südtirol arbeiten, können Sie einem der vier Partnerzusatzrentenfonds der Pensplan Centrum AG Pensplan (Laborfonds, PensPlan Profi, Plurifonds und Raiffeisen Offener Pensionsfonds) beitreten. Sie profitieren von niedrigen Verwaltungsgebühren, da die Pensplan Centrum AG für die vier genannten Rentenfonds kostenlose Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen erbringt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, auf die Unterstützungsmaßnahmen der Region und auf das Bausparen zuzugreifen.

Sofern Ihr Arbeitsvertrag dies zulässt, können Sie einem geschlossenen Zusatzrentenfonds (zum Beispiel Laborfonds) beitreten. Wenn Ihr Arbeitsvertrag jedoch keine Möglichkeit Beitritt in einen kollektivvertraglichen Rentenfonds vorsieht oder Sie sich für die Einschreibung in eine Zusatzrentenform  entscheiden, die nicht in Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist, können Sie einem offenen Rentefonds wie PensPlan Profi, Plurifonds und Raiffeisen Offener Pensionsfonds oder einem indiviuellen Rentenplan (PIP) beitreten.

Hier finden Sie die entsprechenden Leitfäden zur Vertiefung:

Kosten und Voraussetzungen

Um fundierte Entscheidungen in Bezug auf die Zusatzvorsorge treffen zu können, ist es wichtig, die Merkmale der verschiedenen Rentenformen zu kennen, insbesondere, was die anfallenden Kosten anbelangt, da diese den zukünftigen Rentenbetrag erheblich beeinflussen können.

Zusatzrentenfonds sind in der Regel mit verschiedenen Kostenarten belastet:

  • eine einmalige, relativ niedrige Einschreibegebühr, die in fester Höhe vom ersten Beitrag bei der Mitgliedschaft abgezogen wird;
  • Kosten, die direkt vom Mitglied getragen werden, die in der Regel in fester Höhe oder seltener als Prozentsatz der Beiträge abgezogen werden;
  • indirekte Kosten, die vom Mitglied getragen werden und normalerweise als Prozentsatz vom Fondsvermögen oder der einzelnen Investitionslinien abgezogen werden;
  • (eventuelle) Kosten, die mit der Ausübung spezifischer individueller Rechte verbunden sind, wie zum Beispiel der Änderung der Investitionslinie, des Ansuchens um einen Vorschuss, einer Übertragung usw.

Angesichts der komplexen Struktur der Kostenarten und der Variabilität, die mit der Art des Zusatzrentenfonds sowie der jeweiligen Investitionslinie verbunden ist, hat die Aufsichtsbehörde für Rentenfonds (COVIP) vorgesehen, dass jeder Zusatzrentenfonds die Kosten seiner Investitionslinien durch einen zusammenfassenden Indikator, das sogenannte ISC, darstellt. Dieser bietet eine klare und direkte Darstellung des prozentualen Anteils der Kosten, die ein Mitglied jährlich tragen muss.

Der Indikator variiert je nach den verschiedenen Investitionslinien der Zusatzrentenfonds (Garantierte Linie, Anleihen-Linie, Ausgewogene Linie und Aktien-Linie); so können auch Vergleiche zwischen ähnlichen Linien verschiedener Zusatzrentenfonds vorgenommen werden.

Die zusammenfassenden Kostenindikatoren der Zusatzrentenfonds können auf der Webseite der Aufsichtsbehörde der Rentenfonds (COVIP) www.covip.it/isc_dinamico verglichen werden.

Beitragszahlung

Die erste Regel für den Aufbau eines ausreichenden Zusatzvorsorge ist die regelmäßige Einzahlung von Beiträgen in einen Zusatzrentenfonds.

Kollektivvertraglicher Beitritt

Wenn Sie in einem kollektivvertraglichen Rentenfonds eingeschrieben sind, erfolgt die Einzahlung durch den Arbeitgeber, der die Beiträge einbehält und den Steuervorteil direkt auf der Lohnabrechnung verbucht. Sie können die vom Arbeitgeber einbehaltenen Beträge auch durch freiwillige, zusätzliche Beiträge per Banküberweisung ergänzen und bei der Steuererklärung geltend machen.

Die Beitragshöhe wird durch die einzelnen Kollektivverträge festgelegt. Der Einbehalt erfolgt monatlich auf dem Lohnstreifen und wird auf der Grundlage des Bruttogehalts berechnet. Die Beiträge werden dann vom Arbeitgeber direkt in den Rentenfonds eingezahlt und in der Einheitlichen Bescheinigung (CU) ausgewiesen. Es besteht auch die Möglichkeit, direkt eine zusätzliche, freiwillige Beitragszahlung gegenüber den vertraglich vorgesehenen Beiträgen zu leisten und diese in der Steuererklärung anzugeben, um den steuerlichen Vorteil der Abziehbarkeit zu nutzen. Alternativ dazu kann der Arbeitnehmerbeitrag erhöht werden.

Link zur Beobachtungsstelle der Kollektivverträge.

Individueller Beitritt

Wenn Sie auf individueller Basis beitreten, können Sie die Höhe und Häufigkeit des Beitrags selbst bestimmen, indem Sie die Zahlung direkt an den Rentenfonds entrichten und diese in Ihrer Steuererklärung angeben, um vom Steuervorteil der Abzugsfähigkeit zu profitieren.

Vermögensverwaltung

Bei der Anlage Ihrer Beiträge müssen Zusatzrentenformen gesetzlich festgelegte Vorsichtsregeln einhalten, die die soziale Absicherung und den nicht spekulativen Zweck der Anlage berücksichtigen.

Bei geschlossenen Rentenfonds wird die Anlageverwaltung professionellen Betreibern (Banken, Vermögensverwaltungsgesellschaft, SIM, Versicherungsgesellschaften) übertragen. In einer Vereinbarung sind die Kriterien festgelegt, die die Betreiber einhalten müssen. Bei offenen Rentenfonds und individuellen Rentenplänen (PIP) können Anlagen auch direkt von der Gesellschaft (Bank, Vermögensverwaltungsgesellschaft, SIM, Versicherung) verwaltet werden, die den Rentenfonds oder den individuellen Rentenplan gegründet hat. Die Mittel dieser Fonds stellen Vermögenswerte dar, die autonom und getrennt von denen des Gründungsunternehmens verwaltet werden. Das bedeutet, dass Ihr Kapital im Falle einer Unternehmenskrise nicht beeinträchtigt wird.

Pensionskassen bieten in der Regel unterschiedliche Investitionslinien an, von eher vorsichtigen Linien, die beispielsweise die Rückzahlung des Kapitals bei der Pensionierung garantieren können, bis hin zu Linien mit höherem Renditepotenzial, aber auch einem höheren Risikoprofil. Bei der Entscheidung für eine Investitionslinie sollten Sie vor allem Folgendes berücksichtigen: Ihr Alter, die soziale Absicherungssituation im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente, Ihre Renditeerwartung und Ihre Risikobereitschaft.

Die Anlagelinie kann sich im Laufe der Zeit geändert werden. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, schrittweise auf weniger riskante oder garantierte Linien umzusteigen, wenn das Rentenalter näher rückt.

Leistungen

Vorschüsse

Mitglieder eines Zusatzrentenfonds können sich einen Teil des angesparten
Kapitals im Zusatzrentenfonds als Vorschuss auszahlen lassen, und zwar in
folgendem Ausmaß:

  • 75 % für Gesundheitsausgaben (jederzeit)
  • 75 % für den Kauf, Bau oder die Renovierung der Erstwohnung, auch jene der Kinder (nach 8 Jahren)
  • 30 % für andere Erfordernisse (nach 8 Jahren)

Etwas anders ist die Regelung für öffentliche Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind: Sie erhalten bei Bedarf nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis 100 % des Kapitals für Gesundheitsausgaben, den Kauf, Bau oder die Renovierung der Erstwohnung (auch jene der Kinder) sowie – nach Ermessen des jeweiligen Fonds – für Aus- und Fortbildung sowie Elternzeiten.

Ablöse

In bestimmten Fällen (z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitslosigkeit über 48 Monate oder Invalidität) kann ein Teil oder das gesamte Kapital im Zusatzrentenfonds ausbezahlt werden. Diese Auszahlung nennt man Gesamt- bzw. Teilablöse. Bei Ableben des Mitglieds vor der Pensionierung wird die gesamte Zusatzrentenposition an die Erben bzw. die von ihnen benannten begünstigten Personen ausgezahlt.

Für öffentliche Bedienstete mit einer Position in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds gilt, dass bei Ableben folgende Personen der Reihe nach das angereifte Kapital beantragen können: der Ehepartner/die Ehepartnerin, die Kinder, die Eltern (falls sie zulasten des verstorbenen Mitglieds leben), die Begünstigten.

Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA)

Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit beendet haben und Ihnen nur mehr wenige Jahre bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters fehlen oder Sie die Voraussetzungen für die Frührente (dies gilt auch für „Quote 100“, „Option Frau“, Rentenvorschuss „Ape social“ usw.) bereits erfüllen, können Sie auf die vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA) zurückgreifen.

Leitfaden zur vorzeitigen, befristeten Zusatzrente (RITA)

Vorteile

Seite aktualisiert am 13/11/2024, 15:26

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