Mehr Sicherheit im Alter
Mit der Zusatzrente bauen Sie Kapital auf, das Ihnen zu einer zweite Rente neben der Pflichtrente verhilft und Ihre Zukunft absichert.
Steuervorteile
Beiträge zur Zusatzrente für sich selbst oder steuerlich zulasten lebende Familienangehörige können bis zur Höchstgrenze von 5.165 Euro vom Gesamteinkommen in Abzug gebracht werden. Rentenerträge und -leistungen unterliegen einer vorteilhaften Besteuerung. Für diejenigen, die nach dem 1. Januar 2007 ins Berufsleben eingetreten sind, sind die Vorteile sogar noch größer: Wenn Sie in den ersten fünf Jahren der Mitgliedschaft in einem Rentenfonds nicht die gesamte Abzugsgrenze von 5.165 Euro ausgeschöpft haben, können sie den restlichen Plafond in den folgenden 20 Jahren zurückerhalten; die jährliche Abzugsgrenze wird auf bis zu 7.747 € erhöht.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20%. Lediglich mit 12,5% besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und ähnlichen Wertpapieren herrührt. Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, für die ein Steuersatz von 26% zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto). Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Höhe von 0,20% des angereiften Kapitals befreit.
Arbeitgeberbeitrag (bei lohnabhängiger Arbeit)
Wenn Sie Arbeitnehmer sind und einem kollektivvertraglichen Rentenfonds beitreten, haben Sie Anspruch auf einen Beitrag Ihres Arbeitgebers zum Aufbau Ihrer Zusatzrente.
Angemessene Renditen
In der Vergangenheit war die durchschnittliche jährliche Gesamtrendite der in der Region gegründeten Rentenfonds positiv und gewährleistete eine angemessene Aufwertung des Kapitals im Verhältnis zur ausgewählten Investitionslinie.
Flexibilität
In bestimmten Fällen sieht die Gesetzgebung vor, dass man einen Teil oder die gesamte Position auch schon vor der Pensionierung auszahlen lassen kann (Vorschüsse, Ganz- oder Teilablösen, vorzeitige, befristete Zusatzrente RITA).
Bestimmung der Begünstigten im Todesfall
Sollten Sie vor der Pensionierung versterben, wird Ihre Position von Ihren Erben oder bestimmten Begünstigten zurückgezahlt. Wenn Sie eine Rentenleistung beantragen, entscheiden Sie stattdessen, welche Form der Rente Sie wählen und was damit im Zeitpunkt Ihres Todes geschieht.
Unterstützungsmaßnahmen der Region
Die Region Trentino – Südtirol unterstützt Sie beim Aufbau Ihrer Zusatzvorsorge mit einer Reihe von Maßnahmen und Beiträgen, wie z.B. in Pflege- und Erziehungszeiten oder bei Arbeitslosigkeit.
Nichtpfändbarkeit der individuellen Position
Ihre Position im Zusatzrentenfonds kann in der Ansparphase von den Gläubigern nicht angegriffen werden. Für Rentenleistungen, sowohl in Renten- als auch in Kapitalform, die von Rentenfonds ausbezahlt werden, gelten dieselben Übertragbarkeits- und Pfändungsgrenzen wie für Pflichtrenten.
Aufsicht, Transparenz und Kontrolle
Ersparnisse in Form einer Zusatzrente werden durch eine Reihe von Regelungen und die Aufsicht bestimmter Behörden zugunsten der Mitglieder geschützt.
Bausparen
Die Autonomen Provinzen Bozen und Trient helfen Ihnen mit einer konkreten Unterstützung dabei, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen und gleichzeitig eine Zusatzvorsorge aufzubauen.
Produktionsprämien
Wenn Sie im Privatsektor arbeiten, haben Sie die Möglichkeit, die Produktionsprämie in einen Beitrag für Ihren Rentenfonds umzuwandeln. Die Obergrenze liegt bei 3.000 € und ist für Einkommen bis zu 80.000 € vorgesehen.
Falls Sie die Produktionsprämie (ganz oder teilweise) in Ihren Rentenfonds einzahlen, genießen Sie gleich drei Steuervorteile:
- die Prämie wird nicht zum versteuerbaren Einkommen gezählt
- die Prämie unterliegt keiner weiteren Versteuerung (normale Beitragszahlugn an die NISF/INPS und Ersatzsteuer)
- die Prämie unterliegt auch zum Zeitpunkt der Auszahlung (Vorschüsse, Ablöse, Rentenleistung und vorzeitige, befristete Zusatzrente RITA) keinerlei Besteuerung.
Vorteile für Personen mit Wohnsitz in der Autonomen Region Trentino – Südtirol
Die regionale Gesetzgebung garantiert durch Pensplan Centrum die kostenlose Bereitstellung wesentlicher Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen, was eine Reduzierung der Kosten des Rentenfonds und ein höheres Kapital am Ende der Ansparphase ermöglicht. Für diejenigen, die Mitglied eines Rentenfonds sind, die nicht Partner der Pensplan Centrum AG ist, besteht die Möglichkeit, einen jährlichen Beitrag zur Kostensenkung zu beantragen.