Beschreibung
Die in die Zusatzvorsorgeformen eingezahlten Beiträge – sowohl Arbeitnehmerbeiträge (unter Ausschluss der Abfertigung bei Arbeitnehmern) als auch Arbeitgeberbeiträge – sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 5.300 Euro vom Gesamteinkommen für Zwecke der Einkommensteuer abziehbar.
Durch Eingabe der erforderlichen Daten kann der sich aus der Abzugsfähigkeit ergebende Steuervorteil geschätzt werden.
Rechner
Einzahlung in den Zusatzrentenfonds (Euro)
Bruttojahreseinkommen (Euro)
So funktioniert der Abzug von der Einkommensteuer
Ergebnisse
Angewandter Steuersatz
Maximale Abzugsfähigkeit: Gemäß der geltenden Gesetzgebung sind ab dem Steuerjahr 2026 Beiträge zu Formen der Zusatzvorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 5.300 Euro pro Jahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzugsfähig. Für Steuerjahre bis einschließlich 2025 lag die Grenze der Abzugsfähigkeit bei 5.165 Euro pro Jahr. Die Berechnung des Steuervorteils erfolgt unter Anwendung des ab 2026 aktualisierten Höchstbetrags. Die Steuerersparnis entspricht dem abzugsfähigen Betrag × dem anwendbaren IRPEF-Satz. Die Nettokosten ergeben sich aus: Einzahlung − Steuerersparnis.
Hinweis: Das Berechnungstool ist ein vereinfachtes Informationsinstrument, das dazu dient, den Mechanismus der steuerlichen Abzugsfähigkeit sowie den Vorteil der Einzahlung in den Zusatzrentenfonds zu veranschaulichen. Das Ergebnis berücksichtigt keine weiteren für die Berechnung der Einkommensteuerrelevanten Variablen (z. B. Zuschläge oder besondere persönliche Situationen). Für eine genaue Prüfung der eigenen steuerlichen Situation empfiehlt es sich, ein Patronat oder einen Steuerberater zu konsultieren.