Beschreibung
Die in die Zusatzvorsorgeformen eingezahlten Beiträge – sowohl Arbeitnehmerbeiträge (unter Ausschluss der Abfertigung bei Arbeitnehmern) als auch Arbeitgeberbeiträge – sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 5.300 Euro vom Gesamteinkommen für Zwecke der Einkommensteuer abziehbar.
Durch Eingabe der erforderlichen Daten kann der sich aus der Abzugsfähigkeit ergebende Steuervorteil geschätzt werden.
Rechner
Einzahlung in den Zusatzrentenfonds (Euro)
Bruttojahreseinkommen (Euro)
So funktioniert der Abzug von der Einkommensteuer
Ergebnisse
Angewandter Steuersatz
Maximale Abzugsfähigkeit: bis zu 5.300 Euro. Die Steuerersparnis wird wie folgt berechnet: Einkommenssteuersatz x abziehbarer Anteil. Die Nettokosten ergeben sich aus Beitragszahlung – Steuerersparnis.
Hinweis: Das Berechnungstool ist ein vereinfachtes Informationsinstrument, das dazu dient, den Mechanismus der steuerlichen Abzugsfähigkeit sowie den Vorteil der Einzahlung in den Zusatzrentenfonds zu veranschaulichen. Das Ergebnis berücksichtigt keine weiteren für die Berechnung der Einkommensteuerrelevanten Variablen (z. B. Zuschläge oder besondere persönliche Situationen). Für eine genaue Prüfung der eigenen steuerlichen Situation empfiehlt es sich, ein Patronat oder einen Steuerberater zu konsultieren.