Zielgruppe
Es besteht die Mรถglichkeit, die steuerlich zulasten lebenden Familienangehรถrigen in einen geschlossenen Rentenfonds (sofern die Person, die die Zahlungen leistet, in denselben Fonds eingeschrieben ist) oder in einen offenen Pensionsfonds einzuschreiben.
Als steuerlich zulasten lebend gelten alle Familienangehรถrigen, die รผber ein Einkommen von nicht mehr als 2.840,51 โฌ brutto verfรผgen (einige steuerfreie Einkรผnfte sind davon ausgenommen, darunter Renten, Zulagen, Zuschรผsse fรผr Menschen mit Behinderung, Blinde, Gehรถrlose etc.).
Fรผr Kinder bis zu max. 24 Jahren gilt die Hรถchstgrenze des Einkommens von 4.000 โฌ.
Als Familienangehรถrige gelten: Kinder, einschlieรlich anerkannter natรผrlicher Kinder, adoptierte, anvertrauter Kinder, Ehepartner, die nicht rechtlich und tatsรคchlich getrennt sind, andere Familienmitglieder wie Eltern, Schwiegersรถhne, Schwiegertรถchter usw., Geschwister, sofern sie mit dem Steuerpflichtigen zusammenleben oder von diesem eine Unterhaltszahlung erhalten, die sich nicht aus Bestimmungen der Justizbehรถrde ergibt.
Was Sie hierzu wissen mรผssen
Der erste Schritt, um eine Zusatzvorsorge fรผr einen steuerlich zulasten lebenden Familienangehรถrigen aufzubauen, ist der, ihn in einen Zusatzrentenfonds einzuschreiben.
Vor dem Beitritt erinnern wir Sie daran, das auf der Webseite des Rentenfonds verรถffentlichte Statut und das Informationsblatt zu lesen; wichtig sind vor allem die Schlรผsselinformationen fรผr die Mitglieder und das Informationsblatt zur Nachhaltigkeit. Diese Dokumente erklรคren die Eigenschaften der Zusatzrentenform und die Bedigungen, die ihre Mitgliedschaft regeln.
Was Sie tun sollten
Wenn Sie einen zulasten lebenden Familienangehรถrigen einschreiben mรถchten, kรถnnen Sie sich an die Ansprechpartner wenden, deren Kontakte Sie im Informationsblatt und auf der Webseite des Rentenfonds finden.
Hier finden Sie die Informationsbroschรผren zu den Partnerfonds der Pensplan Centrum AG :
Kosten und Voraussetzungen
Die Kosten der Zusatzvorsorge teilen sich wie folgt auf:
- direkt zulasten des Mitglieds: Betrรคge, die in fixer oder prozentueller Hรถhe von den Einzahlungen abgezogen werden, um (im Normalfall) die Verwaltungskosten zu decken;
- indirekt zulasten des Mitglieds: Gebรผhren, die zur Deckung der Finanzverwaltungs- und Depotkosten dienen. Diese gehen zulasten der Investitionslinie und werden im Normalfall prozentuell vom Fondsvermรถgen abgezogen. Somit belasten sie die Position des Mitglieds nur indirekt.
Jeder Rentenfonds muss auf der institutionellen Webseite eine detaillierte Kostenรผbersicht verรถffentlichen.
Diese Kostenรผbersicht enthรคlt auch den zusammenfassenden Kostenindikator (ISC), der mรถglicherweise der nรผtzlichste Wert ist, um auf einfache und unmittelbare Weise zu verstehen, welche Kosten das Mitglied tragen muss, da er auf der Grundlage standardisierter Werte die jรคhrlichen Kosten je nach Investitionslinie ermittelt.
Die zusammenfassenden Kostenindikatoren der Rentenfonds kรถnnen auf der Webseite der COVIP (Aufsichtsbehรถrde der Rentenfonds miteinander verglichen werden.
Beitragszahlung
รber die Hรถhe und Regelmรครigkeit der Beitragszahlungen auf die Position des Familienangehรถrigen entscheiden Sie selbst.
Die Einzhalungen kรถnnen unterbrochen, verรคndert und wieder aufgenommen werden, ohne, dass dies dem Rentenfonds mitgeteilt werden muss. Die Beitrรคge sind bis zu einem Hรถchstbetrag von 5.165 โฌ vom Einkommen steuerlich abziehbar.
Vermรถgensverwaltung
Generell bieten Zusatzrentenfonds unterschiedliche Investitionslinien an: von eher vorsichtigen Linien, die beispielsweise die Rรผckzahlung des Kapitals bei der Pensionierung garantieren kรถnnen, bis hin zu Linien mit hรถherem Renditepotenzial, die jedoch mit einem hรถheren Risikoprofil verbunden sind. Um sich fรผr eine Investitionslinie zu entscheiden, sollten Sie vor allem Folgendes berรผcksichtigen: Ihr Alter, Ihre soziale Absicherungssituation im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente, Ihre Renditeerwartung und Ihre Risikobereitschaft.
Die Investitionslinie kann im Laufe der Zeit geรคndert werden. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, schrittweise auf weniger riskante oder garantierte Linien umzusteigen, wenn das Rentenalter nรคher rรผckt.
Leistungen
Vorschรผsse
Das Mitglied kann in folgenden Fรคllen und Prozentsรคtzen um Vorschรผsse auf die Position im Zusatzrentenfonds ansuchen:
- bis zu 75% der Position fรผr Ausgaben im Gesundheitsbereich (zu jedem Zeitpunkt)
- bis zu 75% der Position fรผr den Kauf, den Bau oder die Renovierung der eigenen Erstwohnung oder die der Kinder nach 8 Mitgliedschaftsjahren im Zusatzrentenfonds
- bis zu 30% der Position fรผr sonstige Bedรผrfnisse nach 8 Mitgliedschaftsjahren im Zusatzrentenfonds.
Ablรถse
Wenn ein Mitglied nicht mehr steuerlich zulasten lebt, ist dies kein ausreichender Grund fรผr die Ablรถse der angereiften Position im Zusatzrentenfonds.
Steuern
Die an den Zusatzrentenfonds einbezahlten Beitrรคge sind bis zur Hรถchstgrenze von 5.164,57 โฌ abzugsfรคhig. Der Abzug steht in erster Linie dem Mitglied bis zur Hรถhe des Gesamteinkommens, sofern vorhanden, zu. Grundsรคtzlich gilt: Wenn Sie ein Einkommen erzielen, mรผssen Sie zunรคchst Ihre Beitrรคge abziehen. Nur der darรผberhinausgehende Betrag kann vom Gesamteinkommen der Person, von der das Mitglied steuerlich zulasten lebt, abgezogen werden, wobei stets die Gesamtgrenze von 5.164,57 โฌ einzuhalten ist.
Belaufen sich die einbezahlten Beitrรคge beispielsweise auf 3.000 โฌ und verfรผgt das Mitglied รผber ein Einkommen von 2.000 โฌ, steht dem Mitglied zunรคchst der Abzug bis zur Hรถhe seines Einkommens, also 2.000 โฌ, zu, der darรผber hinausgehende Betrag von 1.000 โฌ ist fรผr den Steuerzahler zusammen mit seinen Beitrรคgen in der Hรถhe von 5.164,57 โฌ abzugsfรคhig. Zahlt der Steuerpflichtige also bereits 5.000 Euro an Beitrรคgen aus eigenem Interesse, betrรคgt der effektive Abzug fรผr die Beitrรคge des unterhaltsberechtigten Familienmitglieds nur 164,57 Euro.
Vorteile
Mehr Sicherheit im Alter
Mit der Zusatzvorsorge bauen Sie ein Kapital auf, das Ihnen neben der Pflichtrente einen Anspruch auf eine zusรคtzliche Rente verschafft und Ihnen damit mehr Sicherheit fรผr Ihre Zukunft gibt. Der frรผhzeitige Beitritt in eine Zusatzrentenform sichert die Zukunft ab und bietet sofortige Vorteile.
Steuervorteile
Die Beitrรคge, die Sie fรผr sich selbst oder Ihre zulasten lebenden Familienangehรถrigen einzahlen, kรถnnen vom Gesamteinkommen bis zu 5.165 โฌ steuerlich in Abzug gebracht werden. Die Renditen und Rentenleistungen sind niedriger besteuert.
Diejenigen, deren Erstanstellung nach dem 1. Januar 2007 erfolgte, haben noch mehr Vorteile: falls sie in den ersten 5 Mitgliedschaftsjahren in der Zusatzvorsorge das Plafonds von 5.165 โฌ nicht vollstรคndig ausgenutzt haben, kรถnnen sie in den kommenden 20 Jahren von einem hรถheren, steuerlich abziehbaren Betrag (bis zu 7.747 โฌ pro Jahr) profitieren.
Angemessene Renditen
In der Vergangenheit war die durchschnittliche jรคhrliche Gesamtrendite der in der Region gegrรผndeten Rentenfonds positiv und hat eine Aufwertung des Kapitals erwirtschaftet, die den jeweiligen Investitionslinien angemessen war.
Flexibilitรคt
In bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fรคllen kann man einen Teil oder auch die ganze Position, die im Zusatzrentenfonds angespart wurde, schon vor der Pensionierung ausbezahlen lassen.
Ihre Position ist nicht pfรคndbar
Ihre Zusatzrentenposition ist in der Ansparphase immateriell, d.h. fรผr Glรคubiger unpfรคndbar. Sowohl die Renten- als auch die Kapitalleistungen der Zusatzrentenfonds unterliegen denselben Beschrรคnkungen der รbertragbarkeit und der Pfรคndbarkeit wie die Pflichtrenten.
Aufsicht, Transparenz und Kontrolle
Die Ersparnisse in einem Zusatzrentenfonds werden durch eine Vielzahl von Regeln und die รberwachung durch spezielle Behรถrden und Einrichtungen zugunsten der Mitglieder geschรผtzt.
Bausparen
Die Atonomen Provinzen Bozen und Trient helfen Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Traums vom Eigenheim mit konkreter Unterstรผtzung und fรถrdern gleichzeitig den Aufbau einer Zusatzrente.