Steuerlich zulasten lebende Personen

Das Sprichwort โ€žZeit ist Geldโ€ gilt insbesondere beim Aufbau einer Zusatzrente. Als steuerlich zulasten lebende Person (Kind oder Ehepartner) kรถnnen Sie sich in einem Zusatzrentenfonds einschreiben, sofern dies vom jeweiligen Statut vorgesehen ist.

Zielgruppe

Es besteht die Mรถglichkeit, die steuerlich zulasten lebenden Familienangehรถrigen in einen geschlossenen Rentenfonds (sofern die Person, die die Zahlungen leistet, in denselben Fonds eingeschrieben ist) oder in einen offenen Pensionsfonds einzuschreiben.

Als steuerlich zulasten lebend gelten alle Familienangehรถrigen, die รผber ein Einkommen von nicht mehr als 2.840,51 โ‚ฌ brutto verfรผgen (einige steuerfreie Einkรผnfte sind davon ausgenommen, darunter Renten, Zulagen, Zuschรผsse fรผr Menschen mit Behinderung, Blinde, Gehรถrlose etc.).

Fรผr Kinder bis zu max. 24 Jahren gilt die Hรถchstgrenze des Einkommens von 4.000 โ‚ฌ.

Als Familienangehรถrige gelten: Kinder, einschlieรŸlich anerkannter natรผrlicher Kinder, adoptierte, anvertrauter Kinder, Ehepartner, die nicht rechtlich und tatsรคchlich getrennt sind, andere Familienmitglieder wie Eltern, Schwiegersรถhne, Schwiegertรถchter usw., Geschwister, sofern sie mit dem Steuerpflichtigen zusammenleben oder von diesem eine Unterhaltszahlung erhalten, die sich nicht aus Bestimmungen der Justizbehรถrde ergibt.

Was Sie hierzu wissen mรผssen

Der erste Schritt, um eine Zusatzvorsorge fรผr einen steuerlich zulasten lebenden Familienangehรถrigen aufzubauen, ist der, ihn in einen Zusatzrentenfonds einzuschreiben.

Vor dem Beitritt erinnern wir Sie daran, das auf der Webseite des Rentenfonds verรถffentlichte Statut und das Informationsblatt zu lesen; wichtig sind vor allem die Schlรผsselinformationen fรผr die Mitglieder und das Informationsblatt zur Nachhaltigkeit. Diese Dokumente erklรคren die Eigenschaften der Zusatzrentenform und die Bedigungen, die ihre Mitgliedschaft regeln.

Kosten und Voraussetzungen

Die Kosten der Zusatzvorsorge teilen sich wie folgt auf:

  • direkt zulasten des Mitglieds: Betrรคge, die in fixer oder prozentueller Hรถhe von den Einzahlungen abgezogen werden, um (im Normalfall) die Verwaltungskosten zu decken;
  • indirekt zulasten des Mitglieds: Gebรผhren, die zur Deckung der Finanzverwaltungs- und Depotkosten dienen. Diese gehen zulasten der Investitionslinie und werden im Normalfall prozentuell vom Fondsvermรถgen abgezogen. Somit belasten sie die Position des Mitglieds nur indirekt.

Jeder Rentenfonds muss auf der institutionellen Webseite eine detaillierte Kostenรผbersicht verรถffentlichen.

Diese Kostenรผbersicht enthรคlt auch den zusammenfassenden Kostenindikator (ISC), der mรถglicherweise der nรผtzlichste Wert ist, um auf einfache und unmittelbare Weise zu verstehen, welche Kosten das Mitglied tragen muss, da er auf der Grundlage standardisierter Werte die jรคhrlichen Kosten je nach Investitionslinie ermittelt.

Die zusammenfassenden Kostenindikatoren der Rentenfonds kรถnnen auf der Webseite der COVIP (Aufsichtsbehรถrde der Rentenfonds miteinander verglichen werden.

Beitragszahlung

รœber die Hรถhe und RegelmรครŸigkeit der Beitragszahlungen auf die Position des Familienangehรถrigen entscheiden Sie selbst.
Die Einzhalungen kรถnnen unterbrochen, verรคndert und wieder aufgenommen werden, ohne, dass dies dem Rentenfonds mitgeteilt werden muss. Die Beitrรคge sind bis zu einem Hรถchstbetrag von 5.165 โ‚ฌ vom Einkommen steuerlich abziehbar.

Vermรถgensverwaltung

Generell bieten Zusatzrentenfonds unterschiedliche Investitionslinien an: von eher vorsichtigen Linien, die beispielsweise die Rรผckzahlung des Kapitals bei der Pensionierung garantieren kรถnnen, bis hin zu Linien mit hรถherem Renditepotenzial, die jedoch mit einem hรถheren Risikoprofil verbunden sind. Um sich fรผr eine Investitionslinie zu entscheiden, sollten Sie vor allem Folgendes berรผcksichtigen: Ihr Alter, Ihre soziale Absicherungssituation im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente, Ihre Renditeerwartung und Ihre Risikobereitschaft.

Die Investitionslinie kann im Laufe der Zeit geรคndert werden. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, schrittweise auf weniger riskante oder garantierte Linien umzusteigen, wenn das Rentenalter nรคher rรผckt.

Leistungen

Vorschรผsse

Das Mitglied kann in folgenden Fรคllen und Prozentsรคtzen um Vorschรผsse auf die Position im Zusatzrentenfonds ansuchen:

  • bis zu 75% der Position fรผr Ausgaben im Gesundheitsbereich (zu jedem Zeitpunkt)
  • bis zu 75% der Position fรผr den Kauf, den Bau oder die Renovierung der eigenen Erstwohnung oder die der Kinder nach 8 Mitgliedschaftsjahren im Zusatzrentenfonds
  • bis zu 30% der Position fรผr sonstige Bedรผrfnisse nach 8 Mitgliedschaftsjahren im Zusatzrentenfonds.

Ablรถse

Wenn ein Mitglied nicht mehr steuerlich zulasten lebt, ist dies kein ausreichender Grund fรผr die Ablรถse der angereiften Position im Zusatzrentenfonds.

Steuern

Die an den Zusatzrentenfonds einbezahlten Beitrรคge sind bis zur Hรถchstgrenze von 5.164,57 โ‚ฌ abzugsfรคhig. Der Abzug steht in erster Linie dem Mitglied bis zur Hรถhe des Gesamteinkommens, sofern vorhanden, zu. Grundsรคtzlich gilt: Wenn Sie ein Einkommen erzielen, mรผssen Sie zunรคchst Ihre Beitrรคge abziehen. Nur der darรผberhinausgehende Betrag kann vom Gesamteinkommen der Person, von der das Mitglied steuerlich zulasten lebt, abgezogen werden, wobei stets die Gesamtgrenze von 5.164,57 โ‚ฌ einzuhalten ist.

Belaufen sich die einbezahlten Beitrรคge beispielsweise auf 3.000 โ‚ฌ und verfรผgt das Mitglied รผber ein Einkommen von 2.000 โ‚ฌ, steht dem Mitglied zunรคchst der Abzug bis zur Hรถhe seines Einkommens, also 2.000 โ‚ฌ, zu, der darรผber hinausgehende Betrag von 1.000 โ‚ฌ ist fรผr den Steuerzahler zusammen mit seinen Beitrรคgen in der Hรถhe von 5.164,57 โ‚ฌ abzugsfรคhig. Zahlt der Steuerpflichtige also bereits 5.000 Euro an Beitrรคgen aus eigenem Interesse, betrรคgt der effektive Abzug fรผr die Beitrรคge des unterhaltsberechtigten Familienmitglieds nur 164,57 Euro.

Vorteile

Vertiefungen

Seite aktualisiert am 16/12/2024, 10:10

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