Zielgruppe
Laborfonds ist der Zusatzrentenfonds fรผr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Arbeitgebern, die in der Autonomen Region Trentino โ Sรผdtirol tรคtig sind. Laborfonds ist Partner der Pensplan Centrum AG.
Laborfonds ist der Zusatzrentenfonds fรผr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Arbeitgebern, die in der Autonomen Region Trentino โ Sรผdtirol tรคtig sind. Laborfonds ist Partner der Pensplan Centrum AG.
Ziel des Fonds ist es, die Pflichtrente mit einer Zusatzrente zu ergรคnzen, um es seinen Mitgliedern zu ermรถglichen auch nach dem Berufsleben den gewohnten Lebensstandards beizubehalten.
Laborfonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehรถrde COVIP und ist im Verzeichnis der Rentenfonds unter der Nr. 93 eingetragen.
Beitritt
Wenden Sie sich an:
oder
Laborfonds ist ein Verein ohne Gewinnabsichten; daher sind die direkten und indirekten Verwaltungskosten sehr gering.
Die Kosten teilen sich wie folgt auf:
Direkte Kosten
Fixkosten, die zur Deckung der Verwaltungskosten abgezogen werden.
Indirekte Kosten
Diese beziehen sich auf die einzelnen Investitionslinien und dienen dazu, die Kosten der Vermรถgensverwaltung und der Aufbewahrung durch den Verwahrer zu decken.
Die Beitragszahlung ist durch den jeweiligen Arbeitskollektivvertrag bzw. Arbeitsabkommen festgelegt. Der Beitritt zu Laborfonds verpflichtet zur Einzahlung der Abfertigung. Die Einzahlung eines Arbeitnehmerbeitrags, also eines Teils des Gehalts, ist freiwillig. Durch die Einzahlung des Arbeitnehmerbeitrags hat das Mitglied darรผber hinaus Anrecht auf einen Beitrag vonseiten des Arbeitgebers.
In den Fonds kรถnnen neben den vertraglich festgelegten Beitrรคgen auch zusรคtzliche, freiwillige Betrรคge einbezahlt werden. รber die Hรถhe und Regelmรครigkeit des Beitrags entscheidet allein das Mitglied.
Der Arbeitgeber berechnet monatlich die Beitrรคge, die gemรคร den Entscheidungen des Arbeitnehmers und den Bestimmungen des Kollektivvertrags in den Zusatzrentenfonds eingezahlt werden und nimmt gegebenenfalls Abzรผge vom Gehalt fรผr den vom Arbeitnehmer zu tragendem Anteil vor.
Die Beitragszahlungen erfolgen vierteljรคhrlich (JanuarโMรคrz, AprilโJuni, JuliโSeptember, OktoberโDezember): Bis spรคtestens zum 16. des Folgemonats รผberweist der Arbeitgeber die Beitrรคge per Bankรผberweisung oder รผber das Formular F24 an den Zusatzrentenfonds.
Die vierteljรคhrliche Zahlung muss von einer Beitragsaufstellung begleitet werden, einem detaillierten Dokument, das eine korrekte Zuordnung der an den Fonds gezahlten Beitrรคge ermรถglicht (der Betrag der Aufstellung und der tatsรคchlich geleistete Zahlungsbetrag mรผssen auf den Cent genau รผbereinstimmen).
Anleitung fรผr die Einzahlung รผber den Arbeitgeber
Begรผnstigter: Zusatzrentenfonds Laborfonds
IBAN: IT 31 Q 03439 01600 00000 1066 762
Zahlungsgrund: Mw-St.-Nr. – Trimester โ Jahr
Fรผr die Einzahlung der Beitrรคge รผber den Arbeitgeber mit dem F24-Formular lesen Sie bitte die Anleitung unter folgendem Link: https://www.laborfonds.it/images/pdf/datori-di-lavoro/contribuzione-e-aumento-percentuale/DE_DATORE_GuidaCompilazioneF24Laborfonds_coll.pdf
Fรผr weitere Informationen: https://www.laborfonds.it/de/wie-funktioniert-zusatzrentenfonds/arbeitgeber
Das Mitglied kann jederzeit freiwillige, zusรคtzliche Beitrรคge mittels Bankรผberweisung oder mit dem F24-Formular einzahlen.
Anleitung fรผr die freiwillige, zusรคtzliche Beitragszahlung
Begรผnstigter: Zusatzrentenfonds Laborfonds
IBAN: IT 31 Q 03439 01600 00000 1066 762
Zahlungsgrund: Steuernummer des Mitglieds
Fรผr die Einzahlung der freiwilligen, zusรคtzlichen Beitrรคge mit dem F24-Formular lesen Sie bitte die Anleitung unter folgendem Link: https://www.laborfonds.it/images/pdf/moduli-privato/moduli-privato-contribuzione/DE_PRIVATO_GuidaCompilazioneF24ContribuzioneAggiuntiva.pdf
Der Fonds vertraut die Verwaltung seines Vermรถgens spezialisierten Experten an, um eine Aufwertung des Kapitals im Laufe der Zeit zu erreichen.
Der Fonds bietet die Mรถglichkeit, zwischen vier verschiedenen Investitionslinien zu wรคhlen, die sich in der Zusammensetzung der Anlagen unterscheiden.
Die Wahl der Investitionslinie erfolgt entsprechend der eigenen Risikoneigung und des zeitlichen Anlagehorizonts.
In der Ansparphase, also vor der Pensionierung, kann das eigene Kapital nur unter bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen, teilweise oder zur Gรคnze ausbezahlt werden. Um folgende Leistungen kann angesucht werden:
Besteuerung der Auszahlungen
Besteuerung der Renditen
Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20 %. Lediglich mit 12,5 % besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und รคhnlichen Wertpapieren herrรผhrt.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, fรผr die ein Steuersatz von 26 % zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto).
Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Hรถhe von 0,20 % des angereiften Kapitals befreit.
Steuervorteil
Die Beitrรคge, die in den Fonds eingezahlt werden, kรถnnen bis zu 5.164,57 โฌ vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden. Davon ausgenommen ist die Abfertigung. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Beitrรคge in Hรถhe von 1.000 โฌ einbezahlt und eine Einkommenssteuer von 35 % zahlt, zahlt effektiv nur 650 โฌ und genieรt somit eine Steuerersparnis von 350 โฌ.
Die Renditen und Rentenleistungen unterliegen ebenfalls einer niedrigeren Besteuerung.
Webseite des Rentenfonds: www.laborfonds.it
Seite aktualisiert am 07/04/2025, 15:42