Die Beitragszahlung ist durch den jeweiligen Arbeitskollektivvertrag bzw. Arbeitsabkommen festgelegt. Der Beitritt zu Laborfonds verpflichtet zur Einzahlung der Abfertigung. Die Einzahlung eines Arbeitnehmerbeitrags, also eines Teils des Gehalts, ist freiwillig. Durch die Einzahlung des Arbeitnehmerbeitrags hat das Mitglied darüber hinaus Anrecht auf einen Beitrag vonseiten des Arbeitgebers.
In den Fonds können neben den vertraglich festgelegten Beiträgen auch zusätzliche, freiwillige Beträge einbezahlt werden. Über die Höhe und Regelmäßigkeit des Beitrags entscheidet allein das Mitglied.

Normale Einzahlung
Der Arbeitgeber berechnet monatlich die Beiträge, die gemäß den Entscheidungen des Arbeitnehmers und den Bestimmungen des Kollektivvertrags in den Zusatzrentenfonds eingezahlt werden und nimmt gegebenenfalls Abzüge vom Gehalt für den vom Arbeitnehmer zu tragendem Anteil vor.
Die Beitragszahlungen erfolgen vierteljährlich (Januar–März, April–Juni, Juli–September, Oktober–Dezember): Bis spätestens zum 16. des Folgemonats überweist der Arbeitgeber die Beiträge per Banküberweisung oder über das Formular F24 an den Zusatzrentenfonds.
Die vierteljährliche Zahlung muss von einer Beitragsaufstellung begleitet werden, einem detaillierten Dokument, das eine korrekte Zuordnung der an den Fonds gezahlten Beiträge ermöglicht (der Betrag der Aufstellung und der tatsächlich geleistete Zahlungsbetrag müssen auf den Cent genau übereinstimmen).
Anleitung für die Einzahlung über den Arbeitgeber
Begünstigter: Zusatzrentenfonds Laborfonds
IBAN: IT 31 Q 03439 01600 00000 1066 762
Zahlungsgrund: Mw-St.-Nr. – Trimester – Jahr
Für die Einzahlung der Beiträge über den Arbeitgeber mit dem F24-Formular lesen Sie bitte die Anleitung unter folgendem Link: https://www.laborfonds.it/images/pdf/datori-di-lavoro/contribuzione-e-aumento-percentuale/DE_DATORE_GuidaCompilazioneF24Laborfonds_coll.pdf
Für weitere Informationen: https://www.laborfonds.it/de/wie-funktioniert-zusatzrentenfonds/arbeitgeber
Freiwillige, zusätzliche Beitragszahlung
Das Mitglied kann jederzeit freiwillige, zusätzliche Beiträge mittels Banküberweisung oder mit dem F24-Formular einzahlen.
Anleitung für die freiwillige, zusätzliche Beitragszahlung
Begünstigter: Zusatzrentenfonds Laborfonds
IBAN: IT 31 Q 03439 01600 00000 1066 762
Zahlungsgrund: Steuernummer des Mitglieds
Für die Einzahlung der freiwilligen, zusätzlichen Beiträge mit dem F24-Formular lesen Sie bitte die Anleitung unter folgendem Link: https://www.laborfonds.it/images/pdf/moduli-privato/moduli-privato-contribuzione/DE_PRIVATO_GuidaCompilazioneF24ContribuzioneAggiuntiva.pdf