Zielgruppe
Laborfonds ist der Zusatzrentenfonds für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Arbeitgebern, die in der Autonomen Region Trentino – Südtirol tätig sind. Laborfonds ist Partner der Pensplan Centrum AG.
Laborfonds ist der Zusatzrentenfonds für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Arbeitgebern, die in der Autonomen Region Trentino – Südtirol tätig sind. Laborfonds ist Partner der Pensplan Centrum AG.
Ziel des Fonds ist es, die Pflichtrente mit einer Zusatzrente zu ergänzen, um es seinen Mitgliedern zu ermöglichen auch nach dem Berufsleben den gewohnten Lebensstandards beizubehalten.
Laborfonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehörde COVIP und ist im Verzeichnis der Rentenfonds unter der Nr. 93 eingetragen.
Beitritt
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oder
Laborfonds ist ein Verein ohne Gewinnabsichten; daher sind die direkten und indirekten Verwaltungskosten sehr gering.
Die Kosten teilen sich wie folgt auf:
Direkte Kosten
Fixkosten, die zur Deckung der Verwaltungskosten abgezogen werden.
Indirekte Kosten
Diese beziehen sich auf die einzelnen Investitionslinien und dienen dazu, die Kosten der Vermögensverwaltung und der Aufbewahrung durch den Verwahrer zu decken.
Die Beitragszahlung ist durch den jeweiligen Arbeitskollektivvertrag bzw. Arbeitsabkommen festgelegt. Der Beitritt zu Laborfonds verpflichtet zur Einzahlung der Abfertigung. Die Einzahlung eines Arbeitnehmerbeitrags, also eines Teils des Gehalts, ist freiwillig. Durch die Einzahlung des Arbeitnehmerbeitrags hat das Mitglied darüber hinaus Anrecht auf einen Beitrag vonseiten des Arbeitgebers.
In den Fonds können neben den vertraglich festgelegten Beiträgen auch zusätzliche, freiwillige Beträge einbezahlt werden. Über die Höhe und Regelmäßigkeit des Beitrags entscheidet allein das Mitglied.
Der Fonds vertraut die Verwaltung seines Vermögens spezialisierten Experten an, um eine Aufwertung des Kapitals im Laufe der Zeit zu erreichen.
Der Fonds bietet die Möglichkeit, zwischen vier verschiedenen Investitionslinien zu wählen, die sich in der Zusammensetzung der Anlagen unterscheiden.
Die Wahl der Investitionslinie erfolgt entsprechend der eigenen Risikoneigung und des zeitlichen Anlagehorizonts.
In der Ansparphase, also vor der Pensionierung, kann das eigene Kapital nur unter bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen, teilweise oder zur Gänze ausbezahlt werden. Um folgende Leistungen kann angesucht werden:
Besteuerung der Auszahlungen
Besteuerung der Renditen
Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20 %. Lediglich mit 12,5 % besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und ähnlichen Wertpapieren herrührt.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, für die ein Steuersatz von 26 % zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto).
Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Höhe von 0,20 % des angereiften Kapitals befreit.
Steuervorteil
Die Beiträge, die in den Fonds eingezahlt werden, können bis zu 5.164,57 € vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden. Davon ausgenommen ist die Abfertigung. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Beiträge in Höhe von 1.000 € einbezahlt und eine Einkommenssteuer von 35 % zahlt, zahlt effektiv nur 650 € und genießt somit eine Steuerersparnis von 350 €.
Die Renditen und Rentenleistungen unterliegen ebenfalls einer niedrigeren Besteuerung.
Webseite des Rentenfonds: www.laborfonds.it
Seite aktualisiert am 22/11/2024, 15:14