Rentenfonds Laborfonds: Kurzinformationen

Laborfonds

Zielgruppe

Laborfonds ist der Zusatzrentenfonds für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Arbeitgebern, die in der Autonomen Region Trentino – Südtirol tätig sind, sowie für zulasten lebende Familienmitglieder, auch Minderjährige. Laborfonds ist Partner der Pensplan Centrum AG.

Was Sie hierzu wissen müssen

Ziel des Fonds ist es, die Pflichtrente mit einer Zusatzrente zu ergänzen, um es seinen Mitgliedern zu ermöglichen auch nach dem Berufsleben den gewohnten Lebensstandards beizubehalten.

Laborfonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehörde COVIP und ist im Verzeichnis der Rentenfonds unter der Nr. 93 eingetragen.

Was Sie tun sollten

Beitritt / Fortsetzung der Beitragszahlung mit neuem Arbeitgeber

Wenden Sie sich an:

oder

Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen:
Vor dem Beitritt lesen Sie bitte den Abschnitt I „Die wichtigsten Informationen für das Mitglied“ und den Anhang „Informationen zur Nachhaltigkeit“ des Informationsblattes.

Kosten und Voraussetzungen

Laborfonds ist ein Verein ohne Gewinnabsichten; daher sind die direkten und indirekten Verwaltungskosten sehr gering.

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

Direkte Kosten

Fixkosten, die zur Deckung der Verwaltungskosten abgezogen werden.

  • Beitritt: 2,58 € zulasten des Arbeitnehmers, 2,58 € zulasten des Arbeitgebers
  • Mitgliedsgebühr: 10 € mit einem Nachlass von 2 € für Mitglieder, die sich dafür entscheiden alle Mitteilungen per E-Mail zu erhalten

Indirekte Kosten

Diese beziehen sich auf die einzelnen Investitionslinien und dienen dazu, die Kosten der Vermögensverwaltung und der Aufbewahrung durch den Verwahrer zu decken.

  • Garantierte Linie: 0,49 % des Vermögens auf Jahresbasis
  • Vorsichtig-ethische Linie: 0,14 % des Vermögens auf Jahresbasis
  • Ausgewogene Linie: 0,22 % des Vermögens auf Jahresbasis
  • Dynamische Linie: 0,18 % des Vermögens auf Jahresbasis

Beitragszahlung

Die Beitragszahlung ist durch den jeweiligen Arbeitskollektivvertrag bzw. Arbeitsabkommen festgelegt. Der Beitritt zu Laborfonds verpflichtet zur Einzahlung der Abfertigung. Die Einzahlung eines Arbeitnehmerbeitrags, also eines Teils des Gehalts, ist freiwillig. Durch die Einzahlung des Arbeitnehmerbeitrags hat das Mitglied darüber hinaus Anrecht auf einen Beitrag vonseiten des Arbeitgebers.

In den Fonds können neben den vertraglich festgelegten Beiträgen auch zusätzliche, freiwillige Beträge einbezahlt werden. Über die Höhe und Regelmäßigkeit des Beitrags entscheidet allein das Mitglied.
Beitragszahlung

Normale Einzahlung

Der Arbeitgeber berechnet monatlich die Beiträge, die gemäß den Entscheidungen des Arbeitnehmers und den Bestimmungen des Kollektivvertrags in den Zusatzrentenfonds eingezahlt werden und nimmt gegebenenfalls Abzüge vom Gehalt für den vom Arbeitnehmer zu tragendem Anteil vor.

Die Beitragszahlungen erfolgen vierteljährlich (Januar–März, April–Juni, Juli–September, Oktober–Dezember): Bis spätestens zum 16. des Folgemonats überweist der Arbeitgeber die Beiträge per Banküberweisung oder über das Formular F24 an den Zusatzrentenfonds.

Die vierteljährliche Zahlung muss von einer Beitragsaufstellung begleitet werden, einem detaillierten Dokument, das eine korrekte Zuordnung der an den Fonds gezahlten Beiträge ermöglicht (der Betrag der Aufstellung und der tatsächlich geleistete Zahlungsbetrag müssen auf den Cent genau übereinstimmen).

Anleitung für die Einzahlung über den Arbeitgeber
Begünstigter: Zusatzrentenfonds Laborfonds
IBAN: IT 31 Q 03439 01600 00000 1066 762
Zahlungsgrund: Mw-St.-Nr. – Trimester – Jahr

Für die Einzahlung der Beiträge über den Arbeitgeber mit dem F24-Formular lesen Sie bitte die Anleitung unter folgendem Link: https://www.laborfonds.it/images/pdf/datori-di-lavoro/contribuzione-e-aumento-percentuale/DE_DATORE_GuidaCompilazioneF24Laborfonds_coll.pdf

Für weitere Informationen: https://www.laborfonds.it/de/wie-funktioniert-zusatzrentenfonds/arbeitgeber

Freiwillige, zusätzliche Beitragszahlung

Das Mitglied kann jederzeit freiwillige, zusätzliche Beiträge mittels Banküberweisung oder mit dem F24-Formular einzahlen.

Anleitung für die freiwillige, zusätzliche Beitragszahlung
Begünstigter: Zusatzrentenfonds Laborfonds
IBAN: IT 31 Q 03439 01600 00000 1066 762
Zahlungsgrund: Steuernummer des Mitglieds

Für die Einzahlung der freiwilligen, zusätzlichen Beiträge mit dem F24-Formular lesen Sie bitte die Anleitung unter folgendem Link: https://www.laborfonds.it/images/pdf/moduli-privato/moduli-privato-contribuzione/DE_PRIVATO_GuidaCompilazioneF24ContribuzioneAggiuntiva.pdf

Vermögensverwaltung

Der Fonds vertraut die Verwaltung seines Vermögens spezialisierten Experten an, um eine Aufwertung des Kapitals im Laufe der Zeit zu erreichen.

Der Fonds bietet die Möglichkeit, zwischen vier verschiedenen Investitionslinien zu wählen, die sich in der Zusammensetzung der Anlagen unterscheiden.

Die Wahl der Investitionslinie erfolgt entsprechend der eigenen Risikoneigung und des zeitlichen Anlagehorizonts.

Wahl der Investitionslinie

Leistungen

In der Ansparphase, also vor der Pensionierung, kann das eigene Kapital nur unter bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen, teilweise oder zur Gänze ausbezahlt werden. Um folgende Leistungen kann angesucht werden:

  • Ausgaben im Gesundheitsbereich: jederzeit bis zu 75 % der Position
  • Kauf, Bau, Renovierung der Erstwohnung: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 75 % der Position
  • Sonstige Bedürfnisse: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 30 % der Position
  • Gesamt- oder Teilablöse bei: Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Mobilität, Lohnausgleichskasse, Ableben entsprechend den Bedingungen des Rentenfonds.
  • Übertragung: nach 2 Jahren (jederzeit bei Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen oder bei Verschlechterung/grundlegender Änderung der Konditionen)
  • Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA): Bei Beendigung der Arbeitstätigkeit, mit mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und 5 oder 10 Jahren vor dem Eintritt in die Altersrente. Voraussetzung sind mindestens 20 Beitragsjahre für die gesetzliche Rente.
  • Rentenleistung: Sobald die Voraussetzungen für die Pflichtrente erfüllt sind und eine Mitgliedschaft von mindestens 5 Jahren im Zusatzrentenfonds besteht, kann eine Rentenleistung beantragt werden. Die Auszahlung kann, je nach angespartem Betrag, in Kapital-, Renten- oder Mischform erfolgen.
Die obengenannten Informationen beziehen sich auf Angestellte des Privatsektors. Öffentlich Bediensteten wird geraten, die Informationen auf der Webseite des Rentenfonds oder in der eigenen Körperschaft zu vertiefen. Wir erinnern daran, dass auch steuerlich zulasten lebende Personen in den Rentenfonds eingeschrieben werden können. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite und in den Dokumenten des Rentenfonds.

Steuern

Besteuerung der Auszahlungen

Besteuerung der Renditen

Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20 %. Lediglich mit 12,5 % besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und ähnlichen Wertpapieren herrührt.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, für die ein Steuersatz von 26 % zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto).
Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Höhe von 0,20 % des angereiften Kapitals befreit.

Vorteile

Steuervorteil

Die Beiträge, die in den Fonds eingezahlt werden, können bis zu 5.164,57 € vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden. Davon ausgenommen ist die Abfertigung. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Beiträge in Höhe von 1.000 € einbezahlt und eine Einkommenssteuer von 35 % zahlt, zahlt effektiv nur 650 € und genießt somit eine Steuerersparnis von 350 €.

Die Renditen und Rentenleistungen unterliegen ebenfalls einer niedrigeren Besteuerung.

Seite aktualisiert am 03/12/2025, 14:17

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