Zielgruppe
Grundsätzlich kann sich jeder für einen Beitritt zum Plurifonds entscheiden. Im Einzelnen heißt das:
- lohnabhängige Angestellte
- selbstständige Arbeiter
- Freiberufler
- arbeitnehmerähnlich Beschäftigte
- im Haushalt tätige Personen und andere zu Lasten lebende Familienangehörige (mit einem Jahreseinkommen von weniger als 2.840,51 €)
- Bezieher anderer Einkommen (z.B. aus Immobilienbesitz, Kapital, …)
- Erwerbstätige, die bereits an einem anderen Zusatzrentenfonds beteiligt sind oder diesen (unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften) wechseln möchten
- Mitglieder von kollektivvertraglich begründeten Zusatzrentenfonds, die beabsichtigen, eine weitere Vorsorgeform zu nutzen
Was Sie hierzu wissen müssen
Plurifonds ist der Offene Rentenfonds der ITAS Leben AG und Partner der Pensplan Centrum AG.
Ziel des Fonds ist es, die Pflichtrente mit einer Zusatzrente zu ergänzen, um es seinen Mitgliedern zu ermöglichen, auch nach dem Berufsleben den gewohnten Lebensstandards beizubehalten.
Der Fonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehörde COVIP und ist im Verzeichnis der Rentenfonds unter der Nr. 40 eingetragen.
Was Sie tun sollten
Beitritt
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittsformular kann bei den Vermittlungsagenturen der ITAS oder den Partnerbanken eingereicht werden.
Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen:
Vor dem Beitritt lesen Sie bitte den Abschnitt I „Die wichtigsten Informationen für das Mitglied“ und den Anhang „Informationen zur Nachhaltigkeit“ des Informationsblattes.
Kosten und Voraussetzungen
Direkte Fixkosten
zulasten des Mitglieds.
- Beitritt: 25,85 € (einmalig)
- Jahresgebühr: 20,49 € für die Investitionslinie AequITAS, 15,49 € für alle anderen Investitionslinien
Indirekte Kosten
die sich auf die einzelnen Investitionslinien beziehen.
- Linie SecurITAS: 1,00 % des Vermögens auf Jahresbasis
- Linie SerenITAS: 0,80 % des Vermögens auf Jahresbasis
- Linie SolidITAS: 1,15 % des Vermögens auf Jahresbasis
- Linie AequITAS: 1,05 % des Vermögens auf Jahresbasis
- Linie ActivITAS: 1,50 % des Vermögens auf Jahresbasis
Beitragszahlung
Beitritt und Beitragszahlung
Es bestehen folgende Beitrittsmöglichkeiten:
- kollektivvertraglich: Die Beitragszahlung ist durch den jeweiligen Arbeitskollektivvertrag festgelegt. Durch die Einzahlung des Arbeitnehmerbeitrags hat das Mitglied darüber hinaus Anrecht auf einen Beitrag vonseiten des Arbeitgebers.
- individuell:
- Über die Höhe und Regelmäßigkeit des Beitrags entscheidet das Mitglied selbst.
- Mit der Einschreibung über einen Arbeitsvertrag kann die anreifende Abfertigung einbezahlt werden; dies übernimmt der Arbeitgeber. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzliche Einzahlungen per Banküberweisung oder F24 zu tätigen.
- Als steuerlich zulasten lebende Person.
Vermögensverwaltung
Der Fonds beauftragt die ITAS Leben AG mit der Vermögensverwaltung der Investitionslinie SecurITAS; die Linien ActivITAS, SolidITAS, AequITAS und SerenITAS werden von der Cassa Centrale Banca verwaltet.
Der Fonds bietet die Möglichkeit, zwischen fünf verschiedenen Investitionslinien zu wählen, die sich in der Zusammensetzung der Anlagen unterscheiden. Die Wahl der Investitionslinie erfolgt entsprechend der eigenen Risikoneigung und dem zeitlichen Anlagehorizont.
Leistungen
In der Ansparphase, also vor dem Eintritt in den Ruhestand, kann das eigene Kapital nur unter bestimmten Voraussetzungen, die von der Geschäftsordnung des Fonds vorgegeben sind, teilweise oder zur Gänze ausbezahlt werden. Um folgende Leistungen kann angesucht werden:
- Ausgaben im Gesundheitsbereich: jederzeit bis zu 75 % der Position
- Kauf, Bau, Renovierung der Erstwohnung: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 75 % der Position
- Sonstige Bedürfnisse: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 30 % der Position
- Gesamt- oder Teilablöse bei: Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Mobilität, Lohnausgleichskasse, Ableben. Die Bedingungen sind in der Geschäftsordnung des Fonds beschrieben.
- Übertragung: nach 2 Jahren (jederzeit bei Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen oder bei Verschlechterung/grundlegender Änderung der Konditionen)
- Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA): Bei Beendigung der Arbeitstätigkeit, mit mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und 5 oder 10 Jahren vor dem Eintritt in die Altersrente. Voraussetzung sind mindestens 20 Beitragsjahre für die gesetzliche Rente.
Sobald die Voraussetzungen für die Pflichtrente erfüllt werden und eine mindestens 5-jährige Mitgliedschaft im Zusatzrentenfonds besteht, kann eine Rentenleistung beantragt werden. Die Auszahlung kann, je nach angespartem Betrag, in Kapital-, Renten- oder Mischform erfolgen.
Steuern
Besteuerung der Auszahlungen
Besteuerung der Renditen
Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20 %. Lediglich mit 12,5 % besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und ähnlichen Wertpapieren herrührt.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, für die ein Steuersatz von 26 % zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto).
Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Höhe von 0,20 % des angereiften Kapitals befreit.
Vorteile
Steuervorteil
Die Beiträge, die in den Fonds eingezahlt werden, können bis zu 5.164,57 € vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden. Davon ausgenommen ist die Abfertigung.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Beiträge in Höhe von 1.000 € einbezahlt und eine Einkommenssteuer von 35 % zahlt, zahlt effektiv nur 650 € und genießt somit eine Steuerersparnis von 350 €.
Die Renditen und Rentenleistungen unterliegen ebenfalls einer niedrigeren Besteuerung.
Vertiefungen