Zielgruppe
Grundsรคtzlich kann sich jeder fรผr einen Beitritt zumย Plurifonds entscheiden. Im Einzelnen heiรt das:
- lohnabhรคngige Angestellte
- selbststรคndige Arbeiter
- Freiberufler
- arbeitnehmerรคhnlich Beschรคftigte
- im Haushalt tรคtige Personen und andere zu Lasten lebende Familienangehรถrige (mit einem Jahreseinkommen von weniger als 2.840,51 โฌ)
- Bezieher anderer Einkommen (z.B. aus Immobilienbesitz, Kapital, …)
- Erwerbstรคtige, die bereits an einem anderen Zusatzrentenfonds beteiligt sind oder diesen (unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften) wechseln mรถchten
- Mitglieder von kollektivvertraglich begrรผndeten Zusatzrentenfonds, die beabsichtigen, eine weitere Vorsorgeform zu nutzen
Was Sie hierzu wissen mรผssen
Plurifonds ist der Offene Rentenfonds der ITAS Leben AG und Partner der Pensplan Centrum AG.
Ziel des Fonds ist es, die Pflichtrente mit einer Zusatzrente zu ergรคnzen, um es seinen Mitgliedern zu ermรถglichen, auch nach dem Berufsleben den gewohnten Lebensstandards beizubehalten.
Der Fonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehรถrde COVIP und ist im Verzeichnis der Rentenfonds unter der Nr. 40 eingetragen.
Was Sie tun sollten
Beitritt
Das vollstรคndig ausgefรผllte und unterschriebene Beitrittsformular kann bei den Vermittlungsagenturen der ITAS oder den Partnerbanken eingereicht werden.
Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen:
Vor dem Beitritt lesen Sie bitte den Abschnitt I โDie wichtigsten Informationen fรผr das Mitgliedโ und den Anhang โInformationen zur Nachhaltigkeitโ des Informationsblattes.
Kosten und Voraussetzungen
Direkte Fixkosten
zulasten des Mitglieds.
- Beitritt: 25,85 โฌ (einmalig)
- Jahresgebรผhr: 20,49 โฌ fรผr die Investitionslinie AequITAS, 15,49 โฌ fรผr alle anderen Investitionslinien
Indirekte Kosten
die sich auf die einzelnen Investitionslinien beziehen.
- Linie SecurITAS: 1,00 % des Vermรถgens auf Jahresbasis
- Linie SerenITAS: 0,80 % des Vermรถgens auf Jahresbasis
- Linie SolidITAS: 1,15 % des Vermรถgens auf Jahresbasis
- Linie AequITAS: 1,05 % des Vermรถgens auf Jahresbasis
- Linie ActivITAS: 1,50 % des Vermรถgens auf Jahresbasis
Beitragszahlung
Beitritt und Beitragszahlung
Es bestehen folgende Beitrittsmรถglichkeiten:
- kollektivvertraglich: Die Beitragszahlung ist durch den jeweiligen Arbeitskollektivvertrag festgelegt. Durch die Einzahlung des Arbeitnehmerbeitrags hat das Mitglied darรผber hinaus Anrecht auf einen Beitrag vonseiten des Arbeitgebers.
- individuell:
- รber die Hรถhe und Regelmรครigkeit des Beitrags entscheidet das Mitglied selbst.
- Mit der Einschreibung รผber einen Arbeitsvertrag kann die anreifende Abfertigung einbezahlt werden; dies รผbernimmt der Arbeitgeber. Es besteht darรผber hinaus die Mรถglichkeit, zusรคtzliche Einzahlungen per Bankรผberweisung oder F24 zu tรคtigen.
- Als steuerlich zulasten lebende Person.
Vermรถgensverwaltung
Der Fonds beauftragt die ITAS Leben AG mit der Vermรถgensverwaltung der Investitionslinie SecurITAS; die Linien ActivITAS, SolidITAS, AequITAS und SerenITAS werden von der Cassa Centrale Banca verwaltet.
Der Fonds bietet die Mรถglichkeit, zwischen fรผnf verschiedenen Investitionslinien zu wรคhlen, die sich in der Zusammensetzung der Anlagen unterscheiden. Die Wahl der Investitionslinie erfolgt entsprechend der eigenen Risikoneigung und dem zeitlichen Anlagehorizont.
Leistungen
In der Ansparphase, also vor dem Eintritt in den Ruhestand, kann das eigene Kapital nur unter bestimmten Voraussetzungen, die von der Geschรคftsordnung des Fonds vorgegeben sind, teilweise oder zur Gรคnze ausbezahlt werden. Um folgende Leistungen kann angesucht werden:
- Ausgaben im Gesundheitsbereich: jederzeit bis zu 75 % der Position
- Kauf, Bau, Renovierung der Erstwohnung: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 75 % der Position
- Sonstige Bedรผrfnisse: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 30 % der Position
- Gesamt- oder Teilablรถse bei: Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, Invaliditรคt, Arbeitslosigkeit, Mobilitรคt, Lohnausgleichskasse, Ableben. Die Bedingungen sind in der Geschรคftsordnung des Fonds beschrieben.
- รbertragung: nach 2 Jahren (jederzeit bei Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen oder bei Verschlechterung/grundlegender รnderung der Konditionen)
- Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA): Bei Beendigung der Arbeitstรคtigkeit, mit mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und 5 oder 10 Jahren vor dem Eintritt in die Altersrente. Voraussetzung sind mindestens 20 Beitragsjahre fรผr die gesetzliche Rente.
Sobald die Voraussetzungen fรผr die Pflichtrente erfรผllt werden und eine mindestens 5-jรคhrige Mitgliedschaft im Zusatzrentenfonds besteht, kann eine Rentenleistung beantragt werden. Die Auszahlung kann, je nach angespartem Betrag, in Kapital-, Renten- oder Mischform erfolgen.
Steuern
Besteuerung der Auszahlungen
Besteuerung der Renditen
Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20 %. Lediglich mit 12,5 % besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und รคhnlichen Wertpapieren herrรผhrt.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, fรผr die ein Steuersatz von 26 % zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto).
Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Hรถhe von 0,20 % des angereiften Kapitals befreit.
Vorteile
Steuervorteil
Die Beitrรคge, die in den Fonds eingezahlt werden, kรถnnen bis zu 5.164,57 โฌ vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden. Davon ausgenommen ist die Abfertigung.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Beitrรคge in Hรถhe von 1.000 โฌ einbezahlt und eine Einkommenssteuer von 35 % zahlt, zahlt effektiv nur 650 โฌ und genieรt somit eine Steuerersparnis von 350 โฌ.
Die Renditen und Rentenleistungen unterliegen ebenfalls einer niedrigeren Besteuerung.
Vertiefungen