Offener Rentenfonds PensPlan Profi: Kurzinformationen

PensPlan Profi

Zielgruppe

Alle Bรผrger mit oder ohne Einkommen einschlieรŸlich Minderjรคhriger.

Was Sie hierzu wissen mรผssen

Der Offene Rentenfonds PensPlan Profi wurde von der Euregio Plus SGR AG gegrรผndet und ist Partner der Pensplan Centrum AG. Dank der Zusammenarbeit mit der Gruppe Banca Etica zeichnet sich der Fonds einerseits durch Investitionen in Finanzinstrumente aus, die sozialen und รถkologischen Aspekten besondere Beachtung schenken, und andererseits durch eine sog. โ€žLebenszyklusโ€œ-Beratung, die ausgehend vom Alter des Mitglieds das jeweils optimale Anlageszenario definiert.

Der Fonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehรถrde COVIP und ist im Verzeichnis derย  Rentenfonds unter der Nr. 147 eingetragen.

Nachhaltigkeit
Seit 2018 fรถrdert der Fonds รถkologische und soziale Investitionen. PensPlan Profi war einer der ersten Fonds in Italien mit fรผnf Investitionslinien, die den ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) entsprechen. Die Euregio Plus SGR AG bedient sich der Beratung durch die Etica SGR S.p.A., einer Vermรถgensverwaltungsgesellschaft der Banca Popolare Etica Group, um diejenigen Investitionen zu identifizieren, die es dem Fonds ermรถglichen Umweltaspekte und soziale Aspekte zu fรถrdern, welche Unternehmen, Staaten und Agenturen bereitstellen, und in die der Fonds investieren kann.

Life Cycle (Lebenszyklus)
Dieses Prinzip sieht vor, dass die Investition zum Zwecke der Vorsorge mit Annรคherung an das Rentenalter zu einer allmรคhlichen Verringerung des finanziellen Risikos fรผhrt. Das Risikoniveau des Portfolios wird in vorab festgelegten Abstรคnden hin zur Investitionslinie mit dem geringsten Risikoniveau geรคndert.

Initiative โ€žonboard Jugendliche unter 18โ€œ
Es sind Vergรผnstigungen fรผr Mitglieder unter 18 Jahren vorgesehen sowie die Befreiung von den jรคhrlichen Kosten sowie vom Solidaritรคtsbeitrag.

Solidaritรคtsbeitrag fรผr Crowdfunding-Projekte
Beim Beitritt zum Fonds ist ein jรคhrlicher Solidaritรคtsbeitrag in Hรถhe von 3 โ‚ฌ zur Gewรคhrleistung von Projekten zur finanziellen Unterstรผtzung durch Crowdfunding-Initiativen vorgesehen, die von der Banca Etica verwaltet werden.

Was Sie tun sollten

Beitritt

Das vollstรคndig ausgefรผllte und unterschriebene Beitrittsformular kann bei der Euregio Plus SGR AG in Bozen oder Trient, bei der Sparkasse Bozen, bei der Banca Popolare Etica oder auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen:
Vor dem Beitritt lesen Sie bitte den Abschnitt I โ€žDie wichtigsten Informationen fรผr das Mitgliedโ€œ und den Anhang โ€žInformationen zur Nachhaltigkeitโ€œ des Informationsblattes.

Kosten und Voraussetzungen

Kosten in der Ansparphase:

Direkte Fixkosten

zulasten des Mitglieds.

  • Beitritt: 30 โ‚ฌ (einmalig)
  • Jahresgebรผhr: 17 โ‚ฌ, 5 โ‚ฌ fรผr Personen, die ihren Wohnsitz in der Autonomen Region Trentino โ€“ Sรผdtirol haben, 0 โ‚ฌ fรผr Minderjรคhrige
  • Solidaritรคtsbeitrag: 3 โ‚ฌ fรผr Microfinance-Projekte und wirtschaftliche Unterstรผtzung, 0 โ‚ฌ fรผr Minderjรคhrige

Indirekte Kosten

die sich auf die einzelnen Investitionslinien beziehen.

  • Linie Ethical Life High Growth: 1,35 % des Vermรถgens auf Jahresbasis (ISC*: 1,492 %)
  • Linie Ethical Life Growth: 1,10 % des Vermรถgens auf Jahresbasis (ISC*: 1,232 %)
  • Linie Ethical Life Balanced Growth: 1,00 % des Vermรถgens auf Jahresbasis (ISC*: 1,128 %)
  • Linie Ethical Life Conservative: 0,80 % des Vermรถgens auf Jahresbasis (ISC*: 0,920 %)
  • Linie Ethical Life Short Term: 0,70 % des Vermรถgens auf Jahresbasis (ISC*: 0,816 %)

* ISC (zusammenfassender Kostenindikator) fรผr Mitglieder, die ihren Wohnsitz in der Autonomen Region Trentino โ€“ Sรผdtirol haben und seit mindestens 10 Jahren im Rentenfonds eingeschrieben sind. Der zusammenfassende Kostenindikator wird von allen Zusatzrentenformen entsprechend der Vorgaben der COVIP berechnet und berรผcksichtigt alle Kosten der jeweiligen Investitionslinie.

Beitragszahlung

Beitritt und Beitragszahlung

Es bestehen folgende Beitrittsmรถglichkeiten:

  • kollektivvertraglich: Die Beitragszahlung ist durch den jeweiligen Arbeitskollektivvertrag festgelegt. Durch die Einzahlung des Arbeitnehmerbeitrags hat das Mitglied darรผber hinaus Anrecht auf einen Beitrag vonseiten des Arbeitgebers.
  • individuell:
    • รœber die Hรถhe und RegelmรครŸigkeit des Beitrags entscheidet das Mitglied selbst.
    • Mit der Einschreibung รผber einen Arbeitsvertrag kann die anreifende Abfertigung einbezahlt werden; dies รผbernimmt der Arbeitgeber. Es besteht darรผber hinaus die Mรถglichkeit, zusรคtzliche Einzahlungen per Bankรผberweisung oder F24 zu tรคtigen.
    • Als steuerlich zulasten lebende Person.

Vermรถgensverwaltung

Der Rentenfonds PensPlan Profi vertraut die Vermรถgensverwaltung dem Team der Euregio Plus SGR AG an, welches die Anlageninstrumente aus dem Investmentpool der Etica SGR S.p.A., der Kapitalanlagegesellschaft der Gruppe Banca popolare Etica, auswรคhlt.

Der Fonds bietet die Mรถglichkeit, zwischen fรผnf verschiedenen Investitionslinien zu wรคhlen, die sich in der Zusammensetzung der Anlagen unterscheiden. Die Wahl der Investitionslinie erfolgt entsprechend der eigenen Risikoneigung und des zeitlichen Anlagehorizonts.

Wahl der Investitionslinie

Leistungen

In der Ansparphase, also vor dem Eintritt in den Ruhestand, kann das eigene Kapital nur unter bestimmten Voraussetzungen, die von der Geschรคftsordnung des Fonds vorgegeben sind, teilweise oder zur Gรคnze ausbezahlt werden. Um folgende Leistungen kann angesucht werden:

  • Ausgaben im Gesundheitsbereich: jederzeit bis zu 75 % der Position. Beizulegen sind ein entsprechendes Zertifikat des Sรผdtiroler Sanitรคtsbetriebs und eine Kopie der Rechnungen, die die AuรŸergewรถhnlichkeit des Eingriffs bestรคtigen.
  • Kauf, Bau, Renovierung der Erstwohnung: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 75 % der Position. Beizulegen sind die notwendigen Dokumente.
  • Sonstige Bedรผrfnisse: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 30 % der Position
  • Gesamt- oder Teilablรถse bei: Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, Invaliditรคt, Arbeitslosigkeit, Mobilitรคt, Lohnausgleichskasse, Ableben. Die Bedingungen sind in der Geschรคftsordnung des Fonds beschrieben.
  • รœbertragung: nach 2 Jahren (jederzeit bei Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen oder bei Verschlechterung/grundlegender ร„nderung der Konditionen)
  • Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA): Bei Beendigung der Arbeitstรคtigkeit, mit mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und 5 oder 10 Jahren vor dem Eintritt in die Altersrente. Voraussetzung sind mindestens 20 Beitragsjahre fรผr die gesetzliche Rente.

Sobald die Voraussetzungen fรผr die Pflichtrente erfรผllt werden und eine mindestens fรผnfjรคhrige Mitgliedschaft im Zusatzrentenfonds besteht, kann eine Rentenleistung beantragt werden. Die Auszahlung kann, je nach angespartem Betrag, in Kapital-, Renten- oder Mischform erfolgen.

Steuern

Besteuerung der Auszahlungen

Besteuerung der Renditen

Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20 %. Lediglich mit 12,5 % besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und รคhnlichen Wertpapieren herrรผhrt.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, fรผr die ein Steuersatz von 26 % zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto).
Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Hรถhe von 0,20 % des angereiften Kapitals befreit.

Vorteile

Steuervorteil

Die Beitrรคge, die in den Fonds eingezahlt werden, kรถnnen bis zu 5.164,57 โ‚ฌ vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden. Davon ausgenommen ist die Abfertigung.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Beitrรคge in Hรถhe von 1.000 โ‚ฌ einbezahlt und eine Einkommenssteuer von 35 % zahlt, zahlt effektiv nur 650 โ‚ฌ und genieรŸt somit eine Steuerersparnis von 350 โ‚ฌ.

Die Renditen und Rentenleistungen unterliegen ebenfalls einer niedrigeren Besteuerung. Werden die eingezahlten Betrรคge nicht in Abzug gebracht, so unterliegen sie zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung keiner Besteuerung.

Seite aktualisiert am 26/02/2025, 16:55

Wie klar sind die Informationen auf dieser Seite?

Vielen Dank, Ihre Meinung wird uns helfen, den Service zu verbessern!

Was waren Ihre Lieblingsaspekte? 1/2

Wo hatten Sie die grรถรŸten Schwierigkeiten?1/2

Mรถchten Sie weitere Details hinzufรผgen? 2/2

Geben Sie maximal 200 Zeichen ein