Zielgruppe
Personen im Ruhestand, die Mitglied in einem Zusatzrentenfonds sind.
Was Sie hierzu wissen müssen
Sie sind Mitglied in einem Zusatzrentenfonds und gehen in Rente?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Weiterhin Mitglied im Zusatzrentenfonds bleiben: Sie können weiterhin Mitglied beim Fonds bleiben, und das, solange Sie möchten. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin und freiwillig bis 5.165 € im Jahr einzahlen und diese Summe vom Einkommen abziehen. Selbst bei Ableben geht Ihre Position nicht verloren, sondern wird an die Erben oder die angegebenen Begünstigten ausbezahlt.
- Auszahlung des Kapitals: die Zusatzrentenleistungen mit 5 Jahre Mitgliedschaft bei Zusatzrentenformen sind Auszahlung der gesamten angereiften Position in Kapitalform oder in Form einer Leibrente, oder Auszahlung von bis zu 50% des Betrags in Kapitalform und der restliche Teil in Form einer Leibrente.
- Übertragung auf einen anderen Zusatzrentenfonds: Sollte Ihre „Wunschzusatzrente“ nicht dabei sein, können Sie Ihr angereiftes Kapital auch auf einen anderen Zusatzrentenfonds übertragen lassen, der genau diese Zusatzrente anbietet. Für eine Übertragung müssen Sie sich zuerst in einen anderen Rentenfonds einschreiben. Anschließend wird das gesamte angereifte Kapital ohne vorherige Besteuerung auf den neuen Fonds übertragen.
- Auszahlung der vorzeitigen, befristeten Zusatzrente (RITA): Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit beendet haben und Ihnen nur mehr wenige Jahre bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters fehlen oder Sie die Voraussetzungen für die Frührente (dies gilt auch für „Quote 100“, „Option Frau“, Rentenvorschuss „Ape social“ usw.) bereits erfüllen, können Sie auf die vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA) zugreifen.
Arten und Formen
Falls Sie sich für die Auszahlung entschieden haben, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Zusatzrentenleistung in Kapitalform
Falls sich aus der Umwandlung von 70 % der angereiften Position beim Fonds eine Zusatzrente ergibt, die weniger als 50 % des Sozialgelds ausmacht, können Sie sich auch das gesamte Kapital sofort auszahlen lassen. Dieselbe Möglichkeit haben Sie als öffentlich Bediensteter und Mitglied in einem kollektivvertraglichen Rentenfonds, falls sich aus der Umwandlung der gesamten angereiften Position eine Zusatzrente ergibt, die unter dem Sozialgeld liegt. Ganz unabhängig von der Höhe der Ihnen zustehenden Zusatzrente haben Sie aber immer die Möglichkeit, sich bis 50 % der angereiften Position als Kapital auszahlen zu lassen. In dem Fall wird nur der restliche Betrag in eine lebenslange Zusatzrente umgewandelt.
- Zusatzrentenleistung in Rentenform
Die Höhe der Zusatzrente hängt von der Lebenserwartung, dem Geschlecht, dem Alter bei Ansuchen der Auszahlung und der Art der Zusatzrente ab. Als Mitglied können Sie zwischen mehreren Zusatzrenten jene aussuchen, die Ihren Vorstellungen am besten entspricht. Gemeinsam ist diesen verschiedenen Zusatzrenten, dass sie lebenslang ausgezahlt und im Laufe der Zeit aufgewertet werden. Unter anderem bieten die Fonds folgende Arten von Zusatzrente an:
- Leibrente
- garantierte Zeitrente und nachfolgend Leibrente
- übertragbare Leibrente
- gegenversicherte Leibrente.
Was Sie tun sollten
Um Ihre Rentenleistung zu beantragen, füllen Sie bitte das entsprechende Formular Ihres Zusatzrentenfonds aus und reichen Sie alle erforderlichen Dokumente zur Überprüfung der Voraussetzungen ein. Alternativ dazu können Sie das Ansuchen über den geschützten Mitgliederbereich Ihres Zusatzrentenfonds stellen, auf den Sie mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zugreifen können.
Das Dokument über die Rentenleistungen erklärt im Detail die Funktionsweise dieser Leistung und die Optionen, die dem Mitglied zur Verfügung stehen. Das Dokument steht Ihnen auf der Webseite Ihres Zusatzrentenfonds zur Verfügung.
Kosten und Voraussetzungen
Der Zusatzrentenfonds kann im Falle einer Antragstellung Kosten auf eine Leistung festlegen. Sie können die eventuell anfallenden Gebühren einsehen, indem Sie die Kostenübersicht auf der Webseite Ihres Zusatzrentenfonds konsultieren.
Beitragszahlung
Sie können weiterhin Mitglied beim Zusatzrentenfonds bleiben, und das, solange Sie möchten. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin und freiwillig bis 5.165 € im Jahr einzahlen, vom Einkommen abziehen und dadurch bis 2.221 € an Steuern im Jahr sparen.
Vermögensverwaltung
Wenn Sie Mitglied beim Zusatzrentenfonds bleiben, wird Ihre Position von den Renditen profitieren, die durch Ihre Investitionslinie erzielt werden. Auf diese Erträge wird eine geringere Besteuerung im Vergleich zu anderen Sparformen angewendet. Zudem können Sie die Abzugsfähigkeit der eingezahlten Beiträge bis zu 5.165 € pro Jahr in Anspruch nehmen.