Wie wird die Summe besteuert, die bei Ableben ausgezahlt wird?

Der Steuersatz bei Auszahlungen wegen Ableben beträgt 15%. Zudem wird nur ein Teil des Kapitals besteuert. Bei langer Mitgliedschaft im Zusatzrentenfonds kann dieser Steuersatz sogar bis auf 9% sinken. Für öffentlich Bedienstete in einem geschlossenen Fonds gilt diese Besteuerung nur für das Kapital, das seit dem 1. Jänner 2018 angereift ist. Der ältere Teil des Kapitals wird wie die Abfertigung besteuert.