Was passiert beim Verlust des Arbeitsplatzes, Eintragung in die Mobilitätslisten oder Lohnausgleichskasse?

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und somit auch die Eintragung in die Mobilitätslisten führen zur Unterbrechung des Arbeitgeberbeitrags an den Zusatzrentenfonds. Die ordentliche bzw. außerordentliche Lohnausgleichskasse hingegen unterbricht das Arbeitsverhältnis zwar, die Abfertigung, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag werden aber weiterhin in den Zusatzrentenfonds eingezahlt. Es können außerdem weiterhin freiwillige Beiträge eingezahlt werden.

Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können im Zusatzrentenfonds eingeschrieben bleiben: auch wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, können Sie im Zusatzrentenfonds eingeschrieben bleiben. Ihre Rechte, die Sie mit den Jahren angereift haben, wie z.B. das Ablösen der Rentenposition, bleiben bestehen. Durch Ihr Kapital erwirtschaften Sie weiterhin Renditen und Sie können jederzeit auch später darauf zugreifen. Mit Ihrem neuen Arbeitgeber können Sie dann die Beitragszahlung in den Zusatzrentenfonds fortführen.
  • Sie können um einen Vorschuss ansuchen: es stehen mehrere Vorschussarten zur Auswahl, unter anderem der Vorschuss in Höhe von 30 % für sonstige Erfordernisse (Voraussetzung sind acht Mitgliedschaftsjahre; die Besteuerung ist in diesem Fall nicht sehr günstig) und der Vorschuss in Höhe von 75% für Ausgaben im Gesundheitsbereich.
  • Sie können 50 % Ihrer persönlichen Rentenposition ablösen: bei Eintragung in die Mobilitätslisten, bei ordentlicher bzw. außerordentlicher Lohnausgleichskasse zu null Stunden über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten und bei Arbeitslosigkeit von mindestens 12 Monaten können Sie im Zusatzrentenfonds eingeschrieben bleiben und nur 50% des angereiften Kapitals ablösen. Die Besteuerung ist in diesem Fall am günstigsten.
  • Sie können 100 % Ihrer persönlichen Rentenposition ablösen: bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also auch bei Eintragung in die Mobilitätslisten können Sie Ihr gesamtes Kapital ablösen und aus dem Zusatzrentenfonds austreten. Dies hat folgende Konsequenzen:
    • höhere Besteuerung
    • Annullierung der Beiträge für die Zusatzvorsorge
    • Annullierung der Mitgliedschaftsjahre in der Zusatzvorsorge
    • keine Möglichkeit, auf die Unterstützungsmaßnahmen der Region zuzugreifen.

Anmerkung: Einige Zusatzrentenfonds bieten eine Teilablöse zwischen 50 % und 100 % bei Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen an. Lesen Sie hierzu die entsprechenden Dokumente Ihres Zusatzrentenfonds.