Die Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses und somit auch die Eintragung in die Mobilitรคtslisten fรผhren zur Unterbrechung des Arbeitgeberbeitrags an den Zusatzrentenfonds. Die ordentliche bzw. auรerordentliche Lohnausgleichskasse hingegen unterbricht das Arbeitsverhรคltnis zwar, die Abfertigung, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag werden aber weiterhin in den Zusatzrentenfonds eingezahlt. Es kรถnnen auรerdem weiterhin freiwillige Beitrรคge eingezahlt werden.
Sie haben nun verschiedene Mรถglichkeiten:
- Sie kรถnnen im Zusatzrentenfonds eingeschrieben bleiben: auch wenn das Arbeitsverhรคltnis beendet wurde, kรถnnen Sie im Zusatzrentenfonds eingeschrieben bleiben. Ihre Rechte, die Sie mit den Jahren angereift haben, wie z.B. das Ablรถsen der Rentenposition, bleiben bestehen. Durch Ihr Kapital erwirtschaften Sie weiterhin Renditen und Sie kรถnnen jederzeit auch spรคter darauf zugreifen. Mit Ihrem neuen Arbeitgeber kรถnnen Sie dann die Beitragszahlung in den Zusatzrentenfonds fortfรผhren.
- Sie kรถnnen um einen Vorschuss ansuchen: es stehen mehrere Vorschussarten zur Auswahl, unter anderem der Vorschuss in Hรถhe von 30 % fรผr sonstige Erfordernisse (Voraussetzung sind acht Mitgliedschaftsjahre; die Besteuerung ist in diesem Fall nicht sehr gรผnstig) und der Vorschuss in Hรถhe von 75% fรผr Ausgaben im Gesundheitsbereich.
- Sie kรถnnen 50 % Ihrer persรถnlichen Rentenposition ablรถsen: bei Eintragung in die Mobilitรคtslisten, bei ordentlicher bzw. auรerordentlicher Lohnausgleichskasse zu null Stunden รผber einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten und bei Arbeitslosigkeit von mindestens 12 Monaten kรถnnen Sie im Zusatzrentenfonds eingeschrieben bleiben und nur 50% des angereiften Kapitals ablรถsen. Die Besteuerung ist in diesem Fall am gรผnstigsten.
- Sie kรถnnen 100 % Ihrer persรถnlichen Rentenposition ablรถsen: bei Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses, also auch bei Eintragung in die Mobilitรคtslisten kรถnnen Sie Ihr gesamtes Kapital ablรถsen und aus dem Zusatzrentenfonds austreten. Dies hat folgende Konsequenzen:
- hรถhere Besteuerung
- Annullierung der Beitrรคge fรผr die Zusatzvorsorge
- Annullierung der Mitgliedschaftsjahre in der Zusatzvorsorge
- keine Mรถglichkeit, auf die Unterstรผtzungsmaรnahmen der Region zuzugreifen.
Anmerkung: Einige Zusatzrentenfonds bieten eine Teilablรถse zwischen 50 % und 100 % bei Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen an. Lesen Sie hierzu die entsprechenden Dokumente Ihres Zusatzrentenfonds.