Ja, wenn Sie im Privatsektor arbeiten, können Sie frei bestimmen, wer Ihre Vorsorgeersparnisse im Todesfall erhält, und zwar sowohl vor der Pensionierung als auch bei der Pensionierung. Vor der Pensionierung genügt eine Mitteilung an den Fonds. Damit bestimmen Sie eine Person, die bei Ableben vor der Pensionierung die Ersparnisse im Fonds bekommt. Sie können auch mehrere Personen angeben und festlegen, wer wie viel erhalten soll. Wenn Sie später einmal etwas ändern möchten, reicht eine neue Mitteilung an den Fonds. Etwas anders ist die Regelung bei öffentlich Bediensteten in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds: Hier greift eine solche Mitteilung nur dann, falls es keine gesetzlichen Erben gibt, also weder Ehepartner, noch Kinder noch steuerlich zulasten lebende Eltern. Anderenfalls haben diese gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung des angesparten Kapitals – und zwar genau in dieser Reihenfolge.
Kann ich bestimmen, wer meine Ersparnisse im Fonds im Todesfall erhält?