Für Kinder, die ab 1. Januar 2025 geboren sind, adoptiert oder zur Betreuung überlassen wurden:
- Innerhalb des zweiten Lebensjahres des Kindes oder
- Innerhalb von 2 Jahren ab dem Moment der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung.
Für Kinder, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31.12.2024 geboren sind, adoptiert oder zur Betreuung überlassen wurden (Übergangsphase):
- Innerhalb 31. Dezember 2027.
Wenn die Fristen für die Antragstellung ungenutzt verstrichen sind, erlischt der Anspruch auf den Beitrag, auch in Bezug auf die für die Folgejahre vorgesehenen Beträge.