Häufige Fragen: Beitrag für „Neugeborene“?

Ja, der Beitrag steht bis zum 5. Lebensjahr oder bis 5 Jahre nach der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung zu; in jedem Fall nicht über das 18. Lebensjahr hinaus.

Für Kinder, die ab 1. Januar 2025 geboren sind, adoptiert oder zur Betreuung überlassen wurden:

  • Innerhalb des zweiten Lebensjahres des Kindes oder
  • Innerhalb von 2 Jahren ab dem Moment der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31.12.2024 geboren sind, adoptiert oder zur Betreuung überlassen wurden (Übergangsphase):

  • Innerhalb 31. Dezember 2027.

Wenn die Fristen für die Antragstellung ungenutzt verstrichen sind, erlischt der Anspruch auf den Beitrag, auch in Bezug auf die für die Folgejahre vorgesehenen Beträge.

Um den Beitrag zu erhalten, muss das Kind in einer Zusatzrentenform, die vom G.v.D. Nr. 252/2005 geregelt und im Album der COVIP eingetragen ist, eingeschrieben sein.

Keine weiteren Ergebnisse

Wie klar sind die Informationen auf dieser Seite?

Vielen Dank, Ihre Meinung wird uns helfen, den Service zu verbessern!

Was waren Ihre Lieblingsaspekte? 1/2

Wo hatten Sie die größten Schwierigkeiten?1/2

Möchten Sie weitere Details hinzufügen? 2/2

Geben Sie maximal 200 Zeichen ein