Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss zur Unterstรผtzung der gesetzlichen Rente oder der Zusatzrente, der รผber die Betreuungs- und Erziehungszeiten der eigenen Kinder oder minderjรคhriger Pflegekinder gewรคhrt wird und zwar vom dritten Monat bis zum dritten Geburtstag des Kindes oder, im Falle einer Adoption, innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidung. Im Falle einer Teilzeitarbeit wird der Beitrag bis zum fรผnften Geburtstag des Kindes oder bis zu fรผnf Jahre nach dem Adoptionsbeschluss gewรคhrt. Im Falle einer Pflege wird der Beitrag fรผr die gesamte Dauer der Pflege und auf jeden Fall bis zum achtzehnten Geburtstag des Pflegekindes gewรคhrt.
Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa โ APAPI
Zielgruppe
Folgende Personen kรถnnen das Ansuchen stellen:
โข Alle , die nicht in ein Pflichtrentensystem eingetragen und berechtigt sind, freiwillige Rentenbeitrรคge zu leisten (bei der INPS oder einer der Rentenkassen der freien Berufe);
โข Angestellte im privaten Sektor fรผr Zeiten der unbezahlten Beurlaubung ohne Bezรผge und ohne Pflichtrentenversicherung;
โข Selbstรคndige
โข Freiberuflerinnen und Freiberufler
โข Angestellte im privaten Sektor, die einen Teilzeitvertrag haben, bei dem die Arbeitszeit bis zu 70 % der fรผr eine Vollzeitstelle vorgesehenen Arbeitszeit betrรคgt;
โข Hausangestellte.
Der Beitrag steht auch jenen zu, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits in einen Zusatzrentenfonds eingetragen sind, der im Album der COVIP (Aufsichtsbehรถrde der Rentenfonds gemรคร G.v.D. Nr. 252/2005) eingetragen ist.
Was Sie tun sollten
Das Ansuchen kann:
- bei der Agenzia provinciale per l’assistenza e previdenza integrativa – APAPI รผber die PEC-E-Mail-Adresse apapi@pec.provincia.tn.it
- bei allen Patronaten
eingereicht werden.
Dem Ansuchen mรผssen folgende Dokumente beigelegt werden:
โข Nachweise รผber Rentenbeitrรคge und/oder Beitragsauszรผge
โข Gรผltiger Personalausweis
โข Eventuelle Dokumentation zur Bestรคtigung der Zugangsvoraussetzungen.
Was Sie erhalten
Der Betrag des Beitrags wird proportional zur Anzahl der Wochen/Monate berechnet, die fรผr die Betreuung und Erziehung der Kinder aufgewendet wurden, die durch Rentenbeitrรคge gedeckt sind (innerhalb der Grenze der geleisteten Rentenbeitrรคge):
โข Bis zu 9.000,00 Euro pro Jahr zur Unterstรผtzung freiwilliger Beitrรคge an die INPS oder eine andere Rentenkasse;
โข Bis zu 4.000,00 Euro pro Jahr zur Unterstรผtzung der obligatorischen Rentenbeitrรคge, die von Selbstรคndigen oder Freiberuflern gezahlt werden;
โข Bis zu 4.000,00 Euro pro Jahr zur Unterstรผtzung der Zusatzvorsorge.
Der Beitrag fรผr diejenigen, die eine Teilzeitarbeit ausรผben, wird vom dritten Monat bis zum fรผnften Lebensjahr des Kindes gewรคhrt. Der Betrag des Beitrags wird berechnet:
- Bis zu 4.500,00 Euro pro Jahr zur Fortsetzung der freiwilligen Beitrรคge an die INPS;
- Bis zu 2.000,00 Euro pro Jahr im Fall der Unterstรผtzung der Zusatzvorsorge,
Die Rentenbeitrรคge werden anteilig basierend auf der Anzahl der beitragsfreien Wochen im Kalenderjahr berechnet. Dabei werden auch die verpflichtenden Beitrรคge berรผcksichtigt, die von der Rentenversicherung ergรคnzt werden โ bis zu 100 % der Beitrรคge fรผr eine Vollzeitstelle.
Zeiten und Fristen
Die Ansuchen mรผssen innerhalb folgender Fristen gestellt werden:
- innerhalb 31. Dezember fรผr diejenigen, die um eine Unterstรผtzung zugunsten der Zusatzvorsorge ansuchen.
- innerhalb 31. Dezember des auf das Folgejahr der geleisteten freiwilligen/obligatorischen Rentenbeitrรคge fรผr diejenigen, die keiner Arbeitstรคtigkeit nachgehen
- innerhalb von sechs Monaten nach dem Endtermin fรผr die Einzahlung freiwilliger Vorsorgebeitrรคge bei Personen, die einer Teilzeitarbeit nachgehen.
Kosten und Voraussetzungen
Eine Stempelmarke zu 16,00 โฌ, die auf dem Ansuchen im Papierformat anzubringen ist.
Auszahlungsbedingungen
Der regionale Beitrag im Falle der Zahlung von freiwilligen Beitrรคgen oder, im Falle der Zahlung von obligatorischen Beitrรคgen, wird als Erstattung nach der Zahlung der freiwilligen/obligatorischen Beitrรคge durch die betroffenen Personen bei der INPS oder einer der Rentenkassen der Freiberufler gewรคhrt.
Im Fall eines Beitrags zur Unterstรผtzung der Zusatzvorsorge wird der zustehende Betrag von APAPI รผber Pensplan Centrum direkt an den Zusatzrentenfonds รผberwiesen, bei dem der Antragsteller eingeschrieben ist, ohne dass eine Zahlung durch den Antragsteller erforderlich ist, vorbehaltlich des oben genannten Mindestbeitrags (500 โฌ).
Der Zuschuss ist nicht an die wirtschaftliche Lage der Familie gebunden.
Hinweis: Sollte aus den Kontrollen der APAPI hervorgehen, dass die Erklรคrungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die APAPI neben der Erhebung eventueller Strafgebรผhren die ausgezahlten Beitrรคge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.