Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss zur Unterstützung der gesetzlichen Rente oder der Zusatzrente, der über die Betreuungs- und Erziehungszeiten der eigenen Kinder oder minderjähriger Pflegekinder gewährt wird und zwar vom dritten Monat bis zum dritten Geburtstag des Kindes oder, im Falle einer Adoption, innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidung. Im Falle einer Teilzeitarbeit wird der Beitrag bis zum fünften Geburtstag des Kindes oder bis zu fünf Jahre nach dem Adoptionsbeschluss gewährt. Im Falle einer Pflege wird der Beitrag für die gesamte Dauer der Pflege und auf jeden Fall bis zum achtzehnten Geburtstag des Pflegekindes gewährt.
Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa – APAPI
Zielgruppe
Folgende Personen können das Ansuchen stellen:
• Alle , die nicht in ein Pflichtrentensystem eingetragen und berechtigt sind, freiwillige Rentenbeiträge zu leisten (bei der INPS oder einer der Rentenkassen der freien Berufe);
• Angestellte im privaten Sektor für Zeiten der unbezahlten Beurlaubung ohne Bezüge und ohne Pflichtrentenversicherung;
• Selbständige
• Freiberuflerinnen und Freiberufler
• Angestellte im privaten Sektor, die einen Teilzeitvertrag haben, bei dem die Arbeitszeit bis zu 70 % der für eine Vollzeitstelle vorgesehenen Arbeitszeit beträgt;
• Hausangestellte.
Der Beitrag steht auch jenen zu, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits in einen Zusatzrentenfonds eingetragen sind, der im Album der COVIP (Aufsichtsbehörde der Rentenfonds gemäß G.v.D. Nr. 252/2005) eingetragen ist.
Was Sie tun sollten
Das Ansuchen kann:
- bei der Agenzia provinciale per l’assistenza e previdenza integrativa – APAPI über die PEC-E-Mail-Adresse apapi@pec.provincia.tn.it
- bei allen Patronaten
eingereicht werden.
Dem Ansuchen müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
• Nachweise über Rentenbeiträge und/oder Beitragsauszüge
• Gültiger Personalausweis
• Eventuelle Dokumentation zur Bestätigung der Zugangsvoraussetzungen.
Was Sie erhalten
Der Betrag des Beitrags wird proportional zur Anzahl der Wochen/Monate berechnet, die für die Betreuung und Erziehung der Kinder aufgewendet wurden, die durch Rentenbeiträge gedeckt sind (innerhalb der Grenze der geleisteten Rentenbeiträge):
• Bis zu 9.000,00 Euro pro Jahr zur Unterstützung freiwilliger Beiträge an die INPS oder eine andere Rentenkasse;
• Bis zu 4.000,00 Euro pro Jahr zur Unterstützung der obligatorischen Rentenbeiträge, die von Selbständigen oder Freiberuflern gezahlt werden;
• Bis zu 4.000,00 Euro pro Jahr zur Unterstützung der Zusatzvorsorge.
Der Beitrag für diejenigen, die eine Teilzeitarbeit ausüben, wird vom dritten Monat bis zum fünften Lebensjahr des Kindes gewährt. Der Betrag des Beitrags wird berechnet:
- Bis zu 4.500,00 Euro pro Jahr zur Fortsetzung der freiwilligen Beiträge an die INPS;
- Bis zu 2.000,00 Euro pro Jahr im Fall der Unterstützung der Zusatzvorsorge,
Die Rentenbeiträge werden anteilig basierend auf der Anzahl der beitragsfreien Wochen im Kalenderjahr berechnet. Dabei werden auch die verpflichtenden Beiträge berücksichtigt, die von der Rentenversicherung ergänzt werden – bis zu 100 % der Beiträge für eine Vollzeitstelle.
Zeiten und Fristen
Die Ansuchen müssen innerhalb folgender Fristen gestellt werden:
- innerhalb 31. Dezember für diejenigen, die um eine Unterstützung zugunsten der Zusatzvorsorge ansuchen.
- innerhalb 31. Dezember des auf das Folgejahr der geleisteten freiwilligen/obligatorischen Rentenbeiträge für diejenigen, die keiner Arbeitstätigkeit nachgehen
- innerhalb von sechs Monaten nach dem Endtermin für die Einzahlung freiwilliger Vorsorgebeiträge bei Personen, die einer Teilzeitarbeit nachgehen.
Kosten und Voraussetzungen
Eine Stempelmarke zu 16,00 €, die auf dem Ansuchen im Papierformat anzubringen ist.
Auszahlungsbedingungen
Der regionale Beitrag im Falle der Zahlung von freiwilligen Beiträgen oder, im Falle der Zahlung von obligatorischen Beiträgen, wird als Erstattung nach der Zahlung der freiwilligen/obligatorischen Beiträge durch die betroffenen Personen bei der INPS oder einer der Rentenkassen der Freiberufler gewährt.
Im Fall eines Beitrags zur Unterstützung der Zusatzvorsorge wird der zustehende Betrag von APAPI über Pensplan Centrum direkt an den Zusatzrentenfonds überwiesen, bei dem der Antragsteller eingeschrieben ist, ohne dass eine Zahlung durch den Antragsteller erforderlich ist, vorbehaltlich des oben genannten Mindestbeitrags (500 €).
Der Zuschuss ist nicht an die wirtschaftliche Lage der Familie gebunden.
Hinweis: Sollte aus den Kontrollen der APAPI hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die APAPI neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.