Unterstützung der gesetzlichen Rente oder der Zusatzrente über die Betreuungs- und Erziehungszeiten (Autonome Provinz Bozen)

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Unterstützung der gesetzlichen Rente oder der Zusatzrente über die Betreuungs- und Erziehungszeiten (Autonome Provinz Bozen)

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstützung der gesetzlichen Rente oder der Zusatzrente über die Betreuungs- und Erziehungszeiten der eigenen Kinder bis zum dritten Lebensjahr bzw. bis zum dritten Lebensjahr ab dem Moment der Adoption. Der Zuschuss wird ebenso gewährt, wenn die Interessierten innerhalb der ersten fünf Lebensjahre des Kindes eine Teilzeitarbeit von bis zu 70 % aufnehmen. Bei Anvertrauung wird der Zuschuss über die gesamte Dauer der Anvertrauung und bis zur Volljährigkeit des Kindes gewährt. Der Beitrag ist nicht an das Familiengesamteinkommen gebunden.

Dienstanbieter
Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE

Zielgruppe

Der Beitrag steht denjenigen zu, die freiwillige Beiträge in ihre Rentenkasse eingezahlt haben:

  • Arbeitnehmer/innen des Privatsektors mit Teilzeitarbeit bis höchstens 70%;
  • Arbeitnehmer/innen des Privatsektors im unbezahlten Wartestand ohne Vorsorgeabsicherung;
  • In der getrennten Verwaltung der INPS eingetragene Personen;
  • Personen, die keiner Arbeitstätigkeit nachgehen und in keiner Pflichtvorsorgeform eingeschrieben sind (z.B. Hausfrauen und Student/innen).

Personen, die Pflichtbeiträge in die eigene Rentenkasse eingezahlt haben:

  • selbstständige Erwerbstätige.

Die genannten Personenkategorien und zusätzlich Angestellte mit Arbeitsvertrag als Mitarbeiter im Haushalt haben ebenfalls Anrecht auf diesen Beitrag, wenn sie seit mindestens sechs Monaten mit regelmäßiger Beitragszahlung in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind oder alternativ in ihren Zusatzrentenfonds mindestens 360 Euro eingezahlt haben.

Ausschlüsse:

Diese Personen können nicht um den Beitrag ansuchen:

  • Arbeitnehmer/innen der öffentlichen Verwaltung;
  • Empfänger/innen einer direkten Rente;
  • Personen, die in der freiwilligen regionalen Versicherung für die Hausfrauenrente eingeschrieben sind (geregelt durch das Regionalgesetz Nr. 3 vom 28. Februar 1993 u.s.Ä.;
  • Für Zeiträume, in denen fiktive Beiträge anerkannt wurden.

Was Sie tun sollten

Der Antrag kann nur telematisch bei allen mit der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz Bozen) vertragsgebundenen Patronaten eingereicht werden.

Was Sie tun müssen

  • ein Kind im Alter unter 3 Jahren, (bei Teilzeitarbeit bis zu 70 % bis zum 5. Lebensjahr des Kindes muss dieses bei der antragstellenden Person leben und auf dem Familienbogen aufscheinen);
  • Wohnsitz in der Provinz Bozen zum Zeitpunkt des Einreichens;
  • mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino-Südtirol (auch unterbrochen), davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Ansuchens.

Was Sie erhalten

Maximal jährlich auszahlbare Beiträge aufgrund der Arbeitstätigkeit des Antragstellers:

  • Rückerstattung der freiwilligen Beiträge an die eigene Rentenkasse bis 9.000 Euro für Hausfrauen und Angestellte im unbezahlten Wartestand;
  • Rückerstattung der freiwilligen Beiträge an die eigene Rentenkasse bis 4.500 Euro für Teilzeitarbeitskräfte bis zu 70 % ;
  • Rückerstattung der Pflichtbeiträge an die eigene Rentenkasse bis 4.000 Euro für Selbstständige oder Freiberufler/innen ;
  • Beitrag für den Zusatzrentenfonds für alle Kategorien (außer Teilzeitarbeitskräfte bis zu 70 %) in Höhe von 4.000 Euro;
  • Beitrag für den Zusatzrentenfonds für Teilzeitarbeitskräfte bis zu 70 % in Höhe von 2.000 Euro.

Der Beitrag kann solange beantragt werden, bis der Höchstbetrag für jedes betreute Kind innerhalb der festgelegten Altersgrenzen ausgeschöpft ist. Für jedes innerhalb der festgelegten Altersgrenzen betreute Kind darf der Gesamtbetrag für die Rückerstattung der Pflichtbeiträge an die Rentenkasse und den Rentenfonds daher höchstens 8.000 Euro betragen. Für die Erstattung freiwilliger Beiträge, die in die Rentenkasse eingezahlt wurden, erhöht sich der Gesamthöchstbetrag pro Kind auf 18.000 Euro.

Der regionale Beitrag kann nicht für die öffentliche Vorsorge und die Zusatzvorsorge für denselben Zeitraum angesucht werden.

Zeiten und Fristen

La domanda deve essere presentata entro il 31 ottobre di ogni anno.

Auszahlungsbedingungen

Der regionale Beitrag zur Unterstützung der freiwilligen Beitragszahlung oder der Pflichtrentenbeiträge wird in Form einer Rückerstattung ausgezahlt, nachdem die betroffene Person die Beiträge an die INPS oder an eine Rentenkasse für Freiberufler/innen gezahlt haben.

Der Beitrag zur Unterstützung der Zusatzvorsorge wird von der ASWE über die Pensplan Centrum AG an die Zusatzrentenform des/der Antragstellers/in überwiesen, ohne diese/r in Vorleistung gehen muss.

Hinweis: Fehlende Zugangsvoraussetzungen: sollte aus den Kontrollen der ASWE hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die ASWE neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.

Zugriff zur Dienstleistung

Der Antrag kann nur telematisch bei allen mit der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz Bozen) vertragsgebundenen Patronaten eingereicht werden.

Seite aktualisiert am 02/08/2024, 13:59

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