Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstรผtzung der gesetzlichen Rente oder der Zusatzrente รผber die Betreuungs- und Erziehungszeiten von Kindern oder von vollzeitpflegebedรผrftigen, minderjรคhrigen Kindern. Der Beitrag wird bis zum dritten Lebensjahr des Kindes oder bis zu drei Jahre nach dem Adoptionsdatum gewรคhrt. Bei einer Teilzeitbeschรคftigung von bis zu 70 % im privaten Sektor wird der Beitrag bis zum fรผnften Lebensjahr des Kindes oder bis zu fรผnf Jahre nach dem Adoptionsdatum gewรคhrt. Im Falle einer Pflege werden die Beitrรคge fรผr die gesamte Dauer der Pflege und bis zur Volljรคhrigkeit des Kindes gewรคhrt. Der Beitrag ist nicht an die wirtschaftliche Situation des Haushalts gebunden und kann mit den Leistungen und Freistellungen kumuliert werden, die im Gesetzesdekret Nr. 151 vom 26. Mรคrz 2001 vorgesehen sind.
Dienstanbieter
Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE
Zielgruppe
Der Beitrag steht denjenigen zu, die freiwillige Beitrรคge in ihre Rentenkasse eingezahlt haben:
- Arbeitnehmer/innen des Privatsektors mit Teilzeitarbeit bis hรถchstens 70%;
- Arbeitnehmer/innen des Privatsektors im unbezahlten Wartestand ohne Rentenabsicherung;
- In der getrennten Verwaltung der INPS eingetragene Personen;
- Personen, die keiner Arbeitstรคtigkeit nachgehen und in keiner Pflichtrentenkasse eingeschrieben sind (z.B. Hausfrauen und Student/innen).
Personen, die Pflichtbeitrรคge in die eigene Rentenkasse eingezahlt haben:
Der Beitrag steht auรerdem jenen zu, die bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, der im Album der COVIP (Aufsichtsbehรถrde der Zusatzrentenfonds, Gesetzesdekret Nr. 252/2005) eingetragen ist.
Ausschlรผsse:
Diese Personen kรถnnen nicht um den Beitrag ansuchen:
- Arbeitnehmer/innen der รถffentlichen Verwaltung;
- Empfรคnger/innen einer direkten Rente;
- Personen, die in der freiwilligen regionalen Versicherung fรผr die Hausfrauenrente eingeschrieben sind (geregelt durch das Regionalgesetz Nr. 3 vom 28. Februar 1993 u.s.ร.;
- Fรผr Zeitrรคume, in denen fiktive Beitrรคge anerkannt wurden.
Was Sie tun sollten
Der Antrag kann nur telematisch bei allen mit der ASWE (Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz Bozen) vertragsgebundenen Patronaten eingereicht werden.
Was Sie erhalten
Maximal jรคhrlich auszahlbare Beitrรคge aufgrund der Arbeitstรคtigkeit des Antragstellers:
- Rรผckerstattung der freiwilligen Beitrรคge an die eigene Rentenkasse bis 9.000 Euro fรผr Hausfrauen und Angestellte im unbezahlten Wartestand;
- Rรผckerstattung der freiwilligen Beitrรคge an die eigene Rentenkasse bis 4.500 Euro fรผr Teilzeitarbeitskrรคfte bis zu 70 % ;
- Rรผckerstattung der Pflichtbeitrรคge an die eigene Rentenkasse bis 4.000 Euro fรผr Selbststรคndige oder Freiberufler/innen ;
- Beitrag fรผr den Zusatzrentenfonds fรผr alle Kategorien (auรer Teilzeitarbeitskrรคfte bis zu 70 %) in Hรถhe von 4.000 Euro;
- Beitrag fรผr den Zusatzrentenfonds fรผr Teilzeitarbeitskrรคfte bis zu 70 % in Hรถhe von 2.000 Euro.
Der Beitrag kann solange beantragt werden, bis der Hรถchstbetrag fรผr jedes betreute Kind innerhalb der festgelegten Altersgrenzen ausgeschรถpft ist. Fรผr jedes innerhalb der festgelegten Altersgrenzen betreute Kind darf der Gesamtbetrag fรผr die Rรผckerstattung der Pflichtbeitrรคge an die Rentenkasse und den Rentenfonds daher hรถchstens 8.000 Euro betragen. Fรผr die Erstattung freiwilliger Beitrรคge, die in die Rentenkasse eingezahlt wurden, erhรถht sich der Gesamthรถchstbetrag pro Kind auf 18.000 Euro.
Der regionale Beitrag kann nicht fรผr die รถffentliche Vorsorge und die Zusatzvorsorge fรผr denselben Zeitraum angesucht werden.
Zeiten und Fristen
Der Antrag muss bis zum 31. Oktober jedes Jahres, das auf das Beitragsjahr folgt, eingereicht werden.
Kosten und Voraussetzungen
Eine Stempelmarke zu 16,00 โฌ, die auf dem Ansuchen im Papierformat anzubringen ist.
Auszahlungsbedingungen
Der regionale Beitrag zur Unterstรผtzung der freiwilligen Beitragszahlung oder der Pflichtrentenbeitrรคge wird in Form einer Rรผckerstattung ausgezahlt, nachdem die betroffene Person die Beitrรคge an die INPS oder an eine Rentenkasse fรผr Freiberufler/innen gezahlt haben.
Der Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzvorsorge wird von der ASWE รผber die Pensplan Centrum AG an die Zusatzrentenform des/der Antragstellers/in รผberwiesen, ohne diese/r in Vorleistung gehen muss. Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass er/sie einen Mindestbeitrag von 500 โฌ geleistet haben muss.
Hinweis: Sollte aus den Kontrollen der ASWE hervorgehen, dass die Erklรคrungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die ASWE neben der Erhebung eventueller Strafgebรผhren die ausgezahlten Beitrรคge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.
Zugriff zur Dienstleistung
Der Antrag kann nur telematisch bei allen mit der ASWE (Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz Bozen) vertragsgebundenen Patronaten eingereicht werden.
Patronate und CAAF (Provinz Bozen)