Zielgruppe
Der Raiffeisen Pensionsfonds, der im Jahr 2005 eingerichtet wurde, richtet sich an alle Personen, die für sich oder für zu Lasten lebende Familienmitglieder eine Zusatzvorsorge aufbauen möchten, unabhängig von der Arbeitstätigkeit und der Art des Einkommens.
Was Sie hierzu wissen müssen
Der Raiffeisen Offene Pensionsfonds wird von der Raiffeisen Landesbank AG verwaltet und ist Partner der Pensplan Centrum AG.
Der Raiffeisen Offene Pensionsfonds ist ein Fonds mit festgelegter Beitragszahlung. Ziel des Fonds ist es, die Pflichtrente mit einer Zusatzrente zu ergänzen, um es seinen Mitgliedern zu ermöglichen, auch nach dem Berufsleben den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
Der Raiffeisen Offene Pensionsfonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehörde COVIP und ist im Verzeichnis der Rentenfonds unter der Nr. 149 eingetragen.
Was Sie tun sollten
Beitritt
Unterschreiben Sie das Beitrittsformular in einer der Südtiroler Raiffeisenkassen.
Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen:
Vor dem Beitritt lesen Sie bitte den Abschnitt I „Die wichtigsten Informationen für das Mitglied“ und den Anhang „Informationen zur Nachhaltigkeit“ des Informationsblattes.
Kosten und Voraussetzungen
Direkte Fixkosten
zulasten des Mitglieds.
- Beitritt: Keine Kosten
- Jahresgebühr: 10 €
Indirekte Kosten
die sich auf die einzelnen Investitionslinien beziehen.
- Investitionslinie Guaranty: 1,10 % des Vermögens auf Jahresbasis
- Investitionslinie Safe: 0,95 % des Vermögens auf Jahresbasis
- Investitionslinie Activity: 1,15 % des Vermögens auf Jahresbasis
- Investitionslinie Dynamic: 1,35 % des Vermögens auf Jahresbasis
Beitragszahlung
Beitritt und Beitragszahlung
Es bestehen folgende Beitrittsmöglichkeiten:
- kollektivvertraglich: Die Beitragszahlung ist durch den jeweiligen Arbeitskollektivvertrag festgelegt. Durch die Einzahlung des Arbeitnehmerbeitrags hat das Mitglied darüber hinaus Anrecht auf einen Beitrag vonseiten des Arbeitgebers.
- individuell:
- Über die Höhe und Regelmäßigkeit des Beitrags entscheidet das Mitglied selbst.
- Mit der Einschreibung über einen Arbeitsvertrag kann die anreifende Abfertigung einbezahlt werden; dies übernimmt der Arbeitgeber. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzliche Einzahlungen per Banküberweisung oder F24 zu tätigen.
- Als steuerlich zulasten lebende Person.
Vermögensverwaltung
Der Raiffeisen Offene Pensionsfonds bietet die Möglichkeit, zwischen vier verschiedenen Investitionslinien zu wählen: Guaranty, Safe, Activity und Dynamic, die sich in der Zusammensetzung der Anlagen unterscheiden. Sie werden von bevollmächtigten Finanzexperten unter Einhaltung der einschlägigen Gesetzgebung verwaltet. Das Vermögen wird in einem Depot hinterlegt; dort wird es verwahrt und auf Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsvorgänge überprüft.
Die Wahl der Investitionslinie erfolgt entsprechend der eigenen Risikoneigung und des zeitlichen Anlagehorizonts.
Leistungen
In der Ansparphase, also vor dem Eintritt in den Ruhestand, kann das eigene Kapital nur unter bestimmten Voraussetzungen, die von der Geschäftsordnung des Fonds vorgegeben sind, teilweise oder zur Gänze ausbezahlt werden. Um folgende Leistungen kann angesucht werden:
- Ausgaben im Gesundheitsbereich: jederzeit bis zu 75 % der Position
- Kauf, Bau, Renovierung der Erstwohnung: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 75 % der Position
- Sonstige Bedürfnisse: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 30 % der Position
- Gesamt- oder Teilablöse bei: Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Mobilität, Lohnausgleichskasse, Ableben. Die Bedingungen sind in der Geschäftsordnung des Fonds beschrieben.
- Übertragung: nach 2 Jahren (jederzeit bei Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen oder bei Verschlechterung/grundlegender Änderung der Konditionen)
- Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA): Bei Beendigung der Arbeitstätigkeit, mit mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und 5 oder 10 Jahren vor dem Eintritt in die Altersrente. Voraussetzung sind mindestens 20 Beitragsjahre für die gesetzliche Rente.
Sobald die Voraussetzungen für die Pflichtrente erfüllt werden und eine mindestens 5-jährige Mitgliedschaft im Zusatzrentenfonds besteht, kann eine Rentenleistung beantragt werden. Die Auszahlung kann, je nach angespartem Betrag, in Kapital-, Renten- oder Mischform erfolgen.
Steuern
Besteuerung der Auszahlungen
Besteuerung der Renditen
Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20 %. Lediglich mit 12,5 % besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und ähnlichen Wertpapieren herrührt.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, für die ein Steuersatz von 26 % zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto).
Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Höhe von 0,20 % des angereiften Kapitals befreit.
Vorteile
Steuervorteil
Die Beiträge, die in den Fonds eingezahlt werden, können bis zu 5.164,57 € vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden. Davon ausgenommen ist die Abfertigung.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Beiträge in Höhe von 1.000 € einbezahlt und eine Einkommenssteuer von 35 % zahlt, zahlt effektiv nur 650 € und genießt somit eine Steuerersparnis von 350 €.
Die Renditen und Rentenleistungen unterliegen ebenfalls einer niedrigeren Besteuerung.
Vertiefungen