Zielgruppe
Der Raiffeisen Pensionsfonds, der im Jahr 2005 eingerichtet wurde, richtet sich an alle Personen, die fรผr sich oder fรผr zu Lasten lebende Familienmitglieder eine Zusatzvorsorge aufbauen mรถchten, unabhรคngig von der Arbeitstรคtigkeit und der Art des Einkommens.
Was Sie hierzu wissen mรผssen
Der Raiffeisen Offene Pensionsfonds wird von der Raiffeisen Landesbank AG verwaltet und ist Partner der Pensplan Centrum AG.
Der Raiffeisen Offene Pensionsfonds ist ein Fonds mit festgelegter Beitragszahlung. Ziel des Fonds ist es, die Pflichtrente mit einer Zusatzrente zu ergรคnzen, um es seinen Mitgliedern zu ermรถglichen, auch nach dem Berufsleben den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
Der Raiffeisen Offene Pensionsfonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehรถrde COVIP und ist im Verzeichnis der Rentenfonds unter der Nr. 149 eingetragen.
Was Sie tun sollten
Beitritt
Unterschreiben Sie das Beitrittsformular in einer der Sรผdtiroler Raiffeisenkassen.
Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen:
Vor dem Beitritt lesen Sie bitte den Abschnitt I โDie wichtigsten Informationen fรผr das Mitgliedโ und den Anhang โInformationen zur Nachhaltigkeitโ des Informationsblattes.
Kosten und Voraussetzungen
Direkte Fixkosten
zulasten des Mitglieds.
- Beitritt: Keine Kosten
- Jahresgebรผhr: 10 โฌ
Indirekte Kosten
die sich auf die einzelnen Investitionslinien beziehen.
- Investitionslinie Guaranty: 1,10 % des Vermรถgens auf Jahresbasis
- Investitionslinie Safe: 0,95 % des Vermรถgens auf Jahresbasis
- Investitionslinie Activity: 1,15 % des Vermรถgens auf Jahresbasis
- Investitionslinie Dynamic: 1,35 % des Vermรถgens auf Jahresbasis
Beitragszahlung
Beitritt und Beitragszahlung
Es bestehen folgende Beitrittsmรถglichkeiten:
- kollektivvertraglich: Die Beitragszahlung ist durch den jeweiligen Arbeitskollektivvertrag festgelegt. Durch die Einzahlung des Arbeitnehmerbeitrags hat das Mitglied darรผber hinaus Anrecht auf einen Beitrag vonseiten des Arbeitgebers.
- individuell:
- รber die Hรถhe und Regelmรครigkeit des Beitrags entscheidet das Mitglied selbst.
- Mit der Einschreibung รผber einen Arbeitsvertrag kann die anreifende Abfertigung einbezahlt werden; dies รผbernimmt der Arbeitgeber. Es besteht darรผber hinaus die Mรถglichkeit, zusรคtzliche Einzahlungen per Bankรผberweisung oder F24 zu tรคtigen.
- Als steuerlich zulasten lebende Person.
Vermรถgensverwaltung
Der Raiffeisen Offene Pensionsfonds bietet die Mรถglichkeit, zwischen vier verschiedenen Investitionslinien zu wรคhlen: Guaranty, Safe, Activity und Dynamic, die sich in der Zusammensetzung der Anlagen unterscheiden. Sie werden von bevollmรคchtigten Finanzexperten unter Einhaltung der einschlรคgigen Gesetzgebung verwaltet. Das Vermรถgen wird in einem Depot hinterlegt; dort wird es verwahrt und auf Ordnungsmรครigkeit der Verwaltungsvorgรคnge รผberprรผft.
Die Wahl der Investitionslinie erfolgt entsprechend der eigenen Risikoneigung und des zeitlichen Anlagehorizonts.

Leistungen
In der Ansparphase, also vor dem Eintritt in den Ruhestand, kann das eigene Kapital nur unter bestimmten Voraussetzungen, die von der Geschรคftsordnung des Fonds vorgegeben sind, teilweise oder zur Gรคnze ausbezahlt werden. Um folgende Leistungen kann angesucht werden:
- Ausgaben im Gesundheitsbereich: jederzeit bis zu 75 % der Position
- Kauf, Bau, Renovierung der Erstwohnung: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 75 % der Position
- Sonstige Bedรผrfnisse: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 30 % der Position
- Gesamt- oder Teilablรถse bei: Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, Invaliditรคt, Arbeitslosigkeit, Mobilitรคt, Lohnausgleichskasse, Ableben. Die Bedingungen sind in der Geschรคftsordnung des Fonds beschrieben.
- รbertragung: nach 2 Jahren (jederzeit bei Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen oder bei Verschlechterung/grundlegender รnderung der Konditionen)
- Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA): Bei Beendigung der Arbeitstรคtigkeit, mit mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und 5 oder 10 Jahren vor dem Eintritt in die Altersrente. Voraussetzung sind mindestens 20 Beitragsjahre fรผr die gesetzliche Rente.
Sobald die Voraussetzungen fรผr die Pflichtrente erfรผllt werden und eine mindestens 5-jรคhrige Mitgliedschaft im Zusatzrentenfonds besteht, kann eine Rentenleistung beantragt werden. Die Auszahlung kann, je nach angespartem Betrag, in Kapital-, Renten- oder Mischform erfolgen.
Steuern
Besteuerung der Auszahlungen
Besteuerung der Renditen
Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20 %. Lediglich mit 12,5 % besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und รคhnlichen Wertpapieren herrรผhrt.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, fรผr die ein Steuersatz von 26 % zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto).
Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Hรถhe von 0,20 % des angereiften Kapitals befreit.
Vorteile
Steuervorteil
Die Beitrรคge, die in den Fonds eingezahlt werden, kรถnnen bis zu 5.164,57 โฌ vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden. Davon ausgenommen ist die Abfertigung.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Beitrรคge in Hรถhe von 1.000 โฌ einbezahlt und eine Einkommenssteuer von 35 % zahlt, zahlt effektiv nur 650 โฌ und genieรt somit eine Steuerersparnis von 350 โฌ.
Die Renditen und Rentenleistungen unterliegen ebenfalls einer niedrigeren Besteuerung.

Vertiefungen