3.3 Zu welchem Zeitpunkt darf man nicht älter als 65 Jahre sein?

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf ein Bauspardarlehen bei einer vertragsgebundenen Bank darf man nicht älter als 65 Jahre sein. Wer also 65 Jahre und 1 Tag alt ist, hat nicht mehr die Voraussetzungen, um ein Bauspardarlehen zu beantragen.