Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf ein Bauspardarlehen bei einer vertragsgebundenen Bank darf man nicht älter als 65 Jahre sein. Wer also 65 Jahre und 1 Tag alt ist, hat nicht mehr die Voraussetzungen, um ein Bauspardarlehen zu beantragen.
3.3 Zu welchem Zeitpunkt darf man nicht älter als 65 Jahre sein?