Wofür stehen die Richtwerte in der Rubrik „Finanz- und Versicherungs-Gap oder Beitritt in einen Zusatzrentenfonds für den Familienschutz“?

Der jährliche Betrag muss ab dem aktuellen Datum bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres entrichtet werden (Voraussetzung für die Altersrente), um für die gesamte Dauer des durchschnittlichen Lebens das gewünschte monatliche Netto-Wirtschaftsbedarfsziel zu erreichen.