4.1 Wie hoch ist die maximale Finanzierung durch ein Bauspardarlehen?

Das Bauspardarlehen kann maximal bis zum Doppelten der persönlichen Position gewährt werden, die beim mitwirkenden Zusatzrentenfonds angespart wurde. Öffentlich Bedienstete in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds können ein Darlehen bis zum Dreifachen des angesparten Kapitals erhalten, da sie in diesen Fonds in den meisten Fällen nur einen Teil ihrer Abfertigung einzahlen können. Für Antragsteller mit einem Alter von weniger als 36 Jahren zum Zeitpunkt des Antrages, wird ein Anteil von bis zu 25.000 Euro der angereiften Zusatzrentenposition im Ausmaß vom Dreifachen bzw. Vierfachen (öffentlich Bedienstete) berücksichtigt. In jedem Fall liegt der Darlehensbetrag zwischen 30.000 und 150.000 Euro; bei Verheirateten oder Paaren in einer eheähnlichen Beziehung liegt der Betrag zwischen 30.000 und 250.000 Euro. Außerdem darf der Darlehensbetrag die Kosten für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung nicht überschreiten.
Die Kosten, für die ein Bauspardarlehen beantragt werden kann, verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer.