Das Bauspardarlehen kann maximal bis zum Doppelten der persönlichen Position gewährt werden, die beim mitwirkenden Zusatzrentenfonds angespart wurde. Öffentlich Bedienstete in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds können ein Darlehen bis zum Dreifachen des angesparten Kapitals erhalten, da sie in diesen Fonds in den meisten Fällen nur einen Teil ihrer Abfertigung einzahlen können. In jedem Fall liegt der Darlehensbetrag zwischen 15.000 und 150.000 Euro; bei Verheirateten oder Paaren in einer eheähnlichen Beziehung liegt der Betrag zwischen 30.000 und 250.000 Euro. Außerdem darf der Darlehensbetrag die Kosten für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung nicht überschreiten.
Sollte es sich beim einzelnen Antragsteller um den Mitbesitzer (gemeinsam mit dem Ehepartner oder eingetragenen Partner) der Immobilie handeln, wird der Darlehensbetrag dem Besitzanteil angepasst. Zum Beispiel: Beim Kauf einer Immobilie im Wert von 400.000 Euro muss der Antragsteller, der um ein Darlehen von 100.000 Euro ansucht, einen Besitzanteil von mindestens 25 % haben.
Die Kosten, für die ein Bauspardarlehen beantragt werden kann, verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer.
4.1 Wie hoch ist die maximale Finanzierung durch ein Bauspardarlehen?