4.2 Werden bei der Berechnung des maximalen Darlehensbetrags alle Beiträge berücksichtigt, die in den Zusatzrentenfonds eingezahlt wurden?

Für die Prüfung der Voraussetzungen und die Festlegung des maximalen Darlehensbetrags werden alle Beiträge berücksichtigt, die in einen mitwirkenden Zusatzrentenfonds eingezahlt wurden. Nicht berücksichtigt werden hingegen:

  • Beiträge, die in den 8 Jahren vor dem Antrag auf ein Bauspardarlehen eingezahlt wurden und den Betrag von 10.000 Euro im Jahr übersteigen
  • Beiträge, die (direkt oder über den Arbeitgeber) in den Zusatzrentenfonds eingezahlt wurden, aber noch nicht als Anteile auf der persönlichen Rentenposition des Mitglieds aufscheinen; normalerweise erfolgt die Zuteilung der Anteile bei kollektivvertraglichen/geschlossenen Fonds am Monatsende, bei offenen Fonds hingegen zur Monatsmitte und zum Monatsende.