3.1 Welche Voraussetzungen müssen für ein Bauspardarlehen erfüllt werden?

Für ein Bauspardarlehen braucht bei Einreichen des Antrags folgende Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds, der am Bausparmodell teilnimmt
  • Ansässigkeit seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in der Provinz Bozen
  • Alter nicht über 65 Jahre
  • Mindestens 8 Jahre Mitgliedschaft bei einer Zusatzrentenform
  • Persönliche Zusatzrentenposition von mindestens 15.000 Euro frei von Lasten, Verbindlichkeiten, Bindungen und Auflagen
  • Die Immobilie, die gekauft, gebaut oder wiedergewonnen werden soll, muss sich in der Provinz Bozen befinden. Außerdem muss die Immobilie der Erstwohnsitz des/der

Antragstellers/in sowie dessen volles Eigentum bzw. Miteigentum mit dem Ehepartner oder mit der in eheähnlicher Beziehung lebenden Person sein oder werden.
Für die Gewährung des Bauspardarlehens muss der/die Antragsteller/in die gesamte Finanzierbarkeit des Projekts für den Kauf-, Bau- oder Wiedergewinnung der Erstwohnung nachweisen.
Wenn die notarielle Urkunde für den Kauf bereits ausgestellt wurde oder die Zuteilung in der Wohnbaugenossenschaft schon durchgeführt wurde, bzw. die Bau- oder Wiedergewinnungsarbeiten schon abgeschlossen wurden, kann man nicht mehr auf ein Bauspardarlehen zugreifen.