3.1 Welche Voraussetzungen mรผssen fรผr ein Bauspardarlehen erfรผllt werden?

Fรผr ein Bauspardarlehen braucht bei Einreichen des Antrags folgende Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds, der am Bausparmodell teilnimmt
  • Ansรคssigkeit seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in der Provinz Bozen
  • Alter nicht รผber 65 Jahre
  • Mindestens 8 Jahre Mitgliedschaft bei einer Zusatzrentenform; fรผr Antragsteller mit einem Alter von weniger als 36 Jahren sind mindestens 5 Jahre erforderlich. Fรผr den Fall von zwei Antragstellenden ist eine kumulierte Einschreibungsdauer von mindestens 12 Jahren erforderlich, mit mindestens 4 Jahren fรผr jeden Antragsteller. AuรŸerhalb des Landesgebiets ausgewanderte Personen, die vor ihrer Auswanderung fรผr mindestens fรผnf Jahre im Lande ansรคssig waren und deren Ehegatte/in, bzw. in eheรคhnlicher Lebensgemeinschaft lebende Person, die die Absicht haben, ihren Wohnsitz wieder im Lande einzurichten, sind von der Regel der Mindestmitgliedschaftsdauer in einer Zusatzrentenform ausgenommen, vorausgesetzt, dass sie den Wohnsitz mindestens 3 Jahre auรŸerhalb des Landesgebiets hatten und der Antrag innerhalb von 5 Jahren ab der Wiederverlegung des Wohnsitzes in das Landesgebiet gestellt wird.
  • Persรถnliche Zusatzrentenposition von mindestens 15.000 Euro frei von Lasten, Verbindlichkeiten, Bindungen und Auflagen
  • Die Immobilie, die gekauft, gebaut oder wiedergewonnen werden soll, muss sich in der Provinz Bozen befinden. AuรŸerdem muss die Immobilie der Erstwohnsitz des/der

Antragstellers/in sowie dessen volles Eigentum bzw. Miteigentum mit dem Ehepartner oder mit der in eheรคhnlicher Beziehung lebenden Person sein oder werden.
Fรผr die Gewรคhrung des Bauspardarlehens muss der/die Antragsteller/in die gesamte Finanzierbarkeit des Projekts fรผr den Kauf-, Bau- oder Wiedergewinnung der Erstwohnung nachweisen.
Wenn die notarielle Urkunde fรผr den Kauf bereits ausgestellt wurde oder die Zuteilung in der Wohnbaugenossenschaft schon durchgefรผhrt wurde, bzw. die Bau- oder Wiedergewinnungsarbeiten schon abgeschlossen wurden, kann man nicht mehr auf ein Bauspardarlehen zugreifen.