Die in die Zusatzvorsorge eingezahlten Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag von 5.165 Euro vom Gesamteinkommen abziehbar. Davon ausgenommen sind die Beiträge, die aus der Abfertigung stammen. Für diejenigen, die nach dem 1. Januar 2007 (Datum, an dem zum ersten Mal ein Konto bei NISF/INPS oder einer anderen Pflichtvorsorge eingerichtet wurde) zu arbeiten begonnen haben, ist die Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds noch vorteilhafter, da sie von einem zusätzlichen Steuervorteil profitieren können, der es dem jungen Arbeitnehmer ermöglicht, bis zu maximal 7.747 Euro pro Jahr abzuziehen. Innerhalb derselben jährlichen Höchstgrenzen sind auch die Beiträge abzugsfähig, die zugunsten von steuerlich zulasten lebenden Familienmitgliedern einbezahlt werden.
Welche Steuervorteile bringt die Beitragszahlung mit sich?