Wenn die Mitgliedschaft im Zusatzrentenfonds mit einem laufenden Arbeitsverhältnis verbunden ist und der Arbeitgeber die Beiträge nicht einzahlt oder die Mindestvoraussetzungen für den Abgleich der Beitragszahlungen nicht erfüllt werden, dann spricht man von „Unregelmäßigkeiten in der Beitragszahlung“.
Das Mitglied und der Arbeitgeber können die etwaigen Unregelmäßigkeiten in der Beitragszahlung über die Onlinedienste prüfen; die verschiedenen Zusatzrentenfonds versenden auch entsprechende Mitteilungen, um die Mitglieder und Unternehmen bei der korrekten Verwaltung der Beiträge zu unterstützen.
Was versteht man unter Unregelmäßigkeiten bei der Beitragszahlung?