3.5 Was versteht man beim Bausparmodell unter einem Paar, das in einer eheähnlichen Beziehung leben?

Als Paar in einer eheähnlichen Beziehung gelten jene,

  • die seit mindestens 2 Jahren einen gemeinsamen Wohnsitz aufweisen und nicht durch Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Ehe oder zivilrechtlich anerkannte Partnerschaft gebunden sind;
  • die gemeinsame Kinder und einen gemeinsamen Wohnsitz haben oder erklären, dass sie die Wohnung, welche Gegenstand der Förderung ist, nach deren Erwerb oder Fertigstellung gemeinsam bewohnen wollen;
  • die, obwohl sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, gemeinsame minderjährige Kinder haben.