Als Paar in einer eheähnlichen Beziehung gelten jene,
- die seit mindestens 2 Jahren einen gemeinsamen Wohnsitz aufweisen und nicht durch Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Ehe oder zivilrechtlich anerkannte Partnerschaft gebunden sind;
- die gemeinsame Kinder und einen gemeinsamen Wohnsitz haben oder erklären, dass sie die Wohnung, welche Gegenstand der Förderung ist, nach deren Erwerb oder Fertigstellung gemeinsam bewohnen wollen;
- die, obwohl sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, gemeinsame minderjährige Kinder haben.