Vergehen ab dem Datum des Antrags auf ein Bauspardarlehen an die Bank mehr als 18 Monate, ohne dass das Darlehen ausgezahlt wurde, wird der Vorgang ohne Auszahlung des Darlehens abgeschlossen. In diesem Fall verfällt die Vormerkung der Mittel bei der beauftragten Einrichtung und es kann kein weiterer Antrag für diese Investition gestellt werden.
5.4 Was passiert, wenn bei Bau, Wiedergewinnung oder Kauf der in Bau befindlichen Erstwohnung mehr als 18 Monate ab dem Datum des Antrags an die Bank vergehen, ohne dass das Darlehen ausgezahlt wurde?