5.12 Was passiert bei einer Trennung oder Scheidung, wenn das Bauspardarlehen auf beide Ehepartner ausgestellt ist?

Bei einer Trennung oder Scheidung kann das Bauspardarlehen auf einen der beiden Ehepartner „übertragen“ werden; dies erfolgt aufgrund des Gerichtsurteils oder wird von den Parteien entschieden. Eventuelle Änderungen der Inhaberschaft des Bauspardarlehens müssen von der Bank der beauftragten Einrichtung des Landes und Pensplan mitgeteilt werden. Der Ehepartner, der von der Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens entbunden wurde, kann kein weiteres Mal ein Bauspardarlehen für eine Wohnung beantragen, da ihm bereits eines gewährt wurde.