Um ein Bauspardarlehen zu beantragen, benötigt man eines der folgenden Dokumente, die von der zuständigen Gemeinde ausgestellt werden:
- Baukonzession
- Baubeginnmeldung (sogenannte BBM), falls es keine Baukonzession braucht, aber eine Meldung an das zuständige Gemeindeamt gemäß Art. 132 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr.13
- Ermächtigung des Bürgermeisters zur Ausführung der Arbeiten (Bestätigung für die Ausführung von Innenarbeiten gemäß Art. 98 des Landesgesetzes Nr. 13 vom 11. August 1997)