2.16 Kann man ein Bauspardarlehen beantragen, um ein früher abgeschlossenes Darlehen für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung der Erstwohnung zu tilgen?

Für die Tilgung eines früheren Darlehens kann man kein Bauspardarlehen beantragen, wohl aber zur Tilgung einer eventuellen Vorfinanzierung. Dabei müssen aber auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt werden und insbesondere die Einreichtermine (z.B. der gleichzeitige Abschluss des Bauspardarlehens und des notariellen Kaufvertrags/der notariellen Urkunde).