2.15 Kann man auch im Falle einer Schenkung auf ein Bauspardarlehen zugreifen?

Das Bauspardarlehen setzt immer voraus, dass der/die Antragsteller/in Ausgaben tätigt. Erfolgt eine unentgeltliche Eigentumsübertragung (z.B. eine Schenkung), kann man nicht auf ein Bauspardarlehen zugreifen.