2.7 Kann ich auf ein Bauspardarlehen zugreifen, wenn ich vom Bauherrn eine Wohnung in der Bauoder Wiedergewinnungsphase kaufe oder in einer Wohnbaugenossenschaft bin?

Bei Kauf einer Wohnung in der Bau- oder Wiedergewinnungsphase oder wenn man in einer Wohnbaugenossenschaft baut, kann man nur ein Bauspardarlehen für den Kauf der Erstwohnung beantragen. Ein Bauspardarlehen für den Bau oder die Wiedergewinnung kann in diesen Fällen hingegen nicht beantragt werden, da die Baukonzession auf den Bauherrn bzw. die Wohnbaugenossenschaft ausgestellt ist und nicht auf den/die Antragsteller/in.