2.6 Kann ich auf ein Bauspardarlehen für die Wiedergewinnung einer Wohnung zugreifen, zu deren Nutzung ich berechtigt bin?

Das Bauspardarlehen für die Wiedergewinnung kann nur von jener Person beantragt werden, die das Eigentum an der gegenständlichen Wohnung hält. Zudem darf die Wohnung nicht durch ein Nutzungsrecht von anderen Personen belastet sein (z.B. Fruchtgenuss, Wohnrecht, Unterhaltspflichten).