Für den Kauf von Nutzungsrechten vom Eigentum Dritter kann man nicht auf ein Bauspardarlehen zugreifen (z.B. Oberflächen-, Fruchtgenuss- und Wohnungsrecht usw.).
2.9 Kann ich auf ein Bauspardarlehen für den Kauf von Nutzungsrechten zugreifen?
Für den Kauf von Nutzungsrechten vom Eigentum Dritter kann man nicht auf ein Bauspardarlehen zugreifen (z.B. Oberflächen-, Fruchtgenuss- und Wohnungsrecht usw.).