Pensplan erstellt auf Anfrage einer vertragsgebundenen Bank eine Bestätigung, die alle mitwirkende Zusatzrentenfonds berücksichtigt, in denen der/die Antragsteller/in eingeschrieben ist (nur die vertragsgebundene Bank kann um die Ausstellung der Bestätigung ansuchen). Zu diesem Zweck müssen im Ansuchen der Bank alle teilnehmenden Zusatzrentenfonds angegeben werden, für welche die oben genannte Bestätigung ausgestellt werden soll (der/die Antragsteller/in kann in jedem Fall entscheiden, welche Zusatzrentenfonds in der Bestätigung berücksichtigt werden sollen). Der/die Antragsteller/in muss dabei für die vorgeschriebene Mindestdauer in wenigstens einem der Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein, für welche die Bestätigung ausgestellt wird (es gilt das Datum der Ersteinschreibung in die Zusatzvorsorge). Für die Berechnung des Mindestbetrags von 15.000 Euro, um ein Bauspardarlehen zu beantragen, werden alle Beträge summiert, die laut Bestätigung bei verschiedenen Zusatzrentenfonds angespart wurden. Auch für die Berechnung des maximalen Darlehensbetrags werden alle in der Bestätigung aufscheinenden Zusatzrentenfonds herangezogen und maximal 10.000 Euro pro Jahr berücksichtigt, die in den letzten 8 Jahren vor dem Antrag auf das Bauspardarlehen in einen oder eben mehrere Fonds eingezahlt wurden.
Bei öffentlich Bediensteten in geschlossenen Zusatzrentenfonds kann der Betrag des Bauspardarlehens bis zum Dreifachen des in diesem Fonds angesparten Kapitals ausmachen. Hintergrund ist die eingeschränkte Möglichkeit für öffentlich Bedienstete, ihre gesamte Abfertigung in einen geschlossenen Zusatzrentenfonds einzuzahlen. Sollte der/die Antragssteller/in zusätzlich in anderen mitwirkenden Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein (z.B. in einen offenen Zusatzrentenfonds), können die dort angereiften Ersparnisse bis zur doppelten Höhe berücksichtigt werden. Für Antragsteller mit einem Alter von weniger als 36 Jahren zum Zeitpunkt des Antrages, wird ein Anteil von bis zu 25.000 Euro der angereiften Zusatzrentenposition im Ausmaß vom Dreifachen bzw. Vierfachen berücksichtigt.
4.3 Wie wird der zulässige Höchstbetrag eines Bauspardarlehens berechnet, wenn ich in mehreren Zusatzrentenfonds eingeschrieben bin, die am Bausparmodell teilnehmen?