Für die Prüfung der Voraussetzungen und die Festlegung des maximalen Darlehensbetrags werden alle Beiträge berücksichtigt, die in einen mitwirkenden Zusatzrentenfonds eingezahlt wurden. Nicht berücksichtigt werden hingegen:
- Beiträge, die in den 8 Jahren vor dem Antrag auf ein Bauspardarlehen eingezahlt wurden und den Betrag von 10.000 Euro im Jahr übersteigen
- Beiträge, die (direkt oder über den Arbeitgeber) in den Zusatzrentenfonds eingezahlt wurden, aber noch nicht als Anteile auf der persönlichen Rentenposition des Mitglieds aufscheinen; normalerweise erfolgt die Zuteilung der Anteile bei kollektivvertraglichen/geschlossenen Fonds am Monatsende, bei offenen Fonds hingegen zur Monatsmitte und zum Monatsende.