Als Paar in einer eheähnlichen Beziehung gelten jene, die seit mindestens 2 Jahren einen gemeinsamen Wohnsitz aufweisen und bis zum 3. Grad weder in direkter Linie noch Seitenlinie verwandt sind.
3.5 Was versteht man beim Bausparmodell unter einem Paar, das in einer eheähnlichen Beziehung leben?