Die in die Zusatzvorsorgeformen eingezahlten Beiträge – sowohl Arbeitnehmerbeiträge (unter Ausschluss der Abfertigung bei Arbeitnehmern) als auch Arbeitgeberbeiträge – sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 5.300 Euro vom Gesamteinkommen für Zwecke der Einkommensteuer abziehbar.

Durch Eingabe der erforderlichen Daten kann der sich aus der Abzugsfähigkeit ergebende Steuervorteil geschätzt werden.

So funktioniert der Abzug von der Einkommensteuer
Einkommensteuer ohne Einzahlung in den Zusatzrentenfonds
Einkommensteuer mit Einzahlung in den Zusatzrentenfonds
Steuerersparnis
Die Einzahlung in den Zusatzrentenfonds reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage: Es fällt weniger Einkommensteuer an und die daraus resultierende Steuerersparnis senkt die tatsächlichen Kosten der Einzahlung in den Zusatzrentenfonds.

Ergebnisse

Abziehbarer Anteil
Steuerersparnis
Nettokosten
Angewandter Steuersatz
Durch die Abzugsfähigkeit wird die Steuergrundlage reduziert. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom Steuersatz ab.