Zuständigkeiten
Der Verwaltungsrat hat ausschließliche Zuständigkeit für die Geschäftsführung und verfügt insbesondere über sämtliche Befugnisse und Kompetenzen in Bezug auf alle Handlungen der ordentlichen und außerordentlichen Geschäftsführung, welche gemäß den Bestimmungen für die Erreichung der Ziele, die vom Regionalgesetz 27.02.97 Nr. 3, der Autonomen Region Trentino-Südtirol und den anderen öffentlichen Körperschaften, die Beteiligungen besitzen, festgelegt sind, für die Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und aufgrund des Gesetzes oder des Statuts nicht ausdrücklich der Aktionärsversammlung vorbehalten sind (Art. 25, Statut der Pensplan Centrum AG).
Mitglieder des Verwaltungsrats