Zuständigkeiten
Der Verwaltungsrat kann einem seiner Mitglieder Verwaltungsvollmachten erteilen und dabei Inhalt, Beschränkungen und Modalitäten für die Ausübung bestimmen (Art. 19 Statut der Pensplan Centrum AG). Der Verwaltungsrat erteilt dem Geschäftsführer Befugnisse nach außen, um in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im Statut und den Anweisungen der Aktionärsversammlung mit Einzelunterschrift und im Rahmen der festgelegten Beschränkungen Geschäfte, Akten, Zahlungen, Erklärungen, Verträge in Verbindung mit dem Gesellschaftszweck zu tätigen und abzuwickeln.