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Mit Beschluss Nr. 508 vom 08.07.2025 hat die Landesregierung Änderungen am „Bausparmodell“ beschlossen – dem begünstigten Darlehen, das mit der Zusatzvorsorge verknüpft ist und den Erwerb oder die Sanierung der Erstwohnung in Südtirol unterstützt.
Vertragsneuheiten und -änderungen ab dem 1. Januar 2025