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Das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199/2025) bringt Neuerungen für die Zusatzvorsorge mit spürbaren Änderungen für Arbeitnehmende und neuen Regeln für Unternehmen.
Mit Beschluss Nr. 508 vom 08.07.2025 hat die Landesregierung Änderungen am „Bausparmodell“ beschlossen – dem begünstigten Darlehen, das mit der Zusatzvorsorge verknüpft ist und den Erwerb oder die Sanierung der Erstwohnung in Südtirol unterstützt.
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