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Das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199/2025) bringt Neuerungen fรผr die Zusatzvorsorge mit spรผrbaren รnderungen fรผr Arbeitnehmende und neuen Regeln fรผr Unternehmen.
Mit Beschluss Nr. 508 vom 08.07.2025 hat die Landesregierung รnderungen am โBausparmodellโ beschlossen โ dem begรผnstigten Darlehen, das mit der Zusatzvorsorge verknรผpft ist und den Erwerb oder die Sanierung der Erstwohnung in Sรผdtirol unterstรผtzt.
Vertragsneuheiten und -รคnderungen ab dem 1. Januar 2025