Bei Ableben in der Sparphase, das heiรt vor der Pensionierung, wird das bis dahin im Zusatzrentenfonds angereifte Kapital an den Begรผnstigten (eine natรผrliche oder juristische Person) ausgezahlt, den Sie bei Einschreibung in den Fonds oder spรคter ernannt haben. Falls Sie niemanden angegeben haben, wird das Kapital an Ihre Erben ausgezahlt.
Das Geld geht daher nie verloren.
Wenn Sie dann spรคter um die Auszahlung der Zusatzrente ansuchen, kรถnnen Sie selbst entscheiden, was bei Ihrem Ableben geschieht.
Wenn Sie sich beispielsweise fรผr die lebenslange Zusatzrente entscheiden, wird diese nach Ihrem Ableben an niemand anderen mehr weiter ausgezahlt. Anders ist das bei der รผbertragbaren Zusatzrente. Diese wird nach Ihrem Ableben weiterhin an die von Ihnen angegebene Person (zum Beispiel der Ehepartner) ausgezahlt.
Die Zusatzrentenfonds kรถnnen weitere Arten von Zusatzrente vorsehen. Beispiele hierfรผr sind die Zusatzrente, die in jedem Fall fรผr eine Mindestanzahl von Jahren ausgezahlt wird und danach lebenslang oder die Zusatzrente, bei der bei Ableben das eventuelle Restkapital an die begรผnstigten Personen ausgezahlt wird.