Häufige Fragen: Empfänger bei vorzeitigem Ableben

Ja, wenn Sie im Privatsektor arbeiten, können Sie frei bestimmen, wer Ihre Vorsorgeersparnisse im Todesfall erhält, und zwar sowohl vor der Pensionierung als auch bei der Pensionierung. Vor der Pensionierung genügt eine Mitteilung an den Fonds. Damit bestimmen Sie eine Person, die bei Ableben vor der Pensionierung die Ersparnisse im Fonds bekommt. Sie können auch mehrere Personen angeben und festlegen, wer wie viel erhalten soll. Wenn Sie später einmal etwas ändern möchten, reicht eine neue Mitteilung an den Fonds. Etwas anders ist die Regelung bei öffentlich Bediensteten in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds: Hier greift eine solche Mitteilung nur dann, falls es keine gesetzlichen Erben gibt, also weder Ehepartner, noch Kinder noch steuerlich zulasten lebende Eltern. Anderenfalls haben diese gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung des angesparten Kapitals – und zwar genau in dieser Reihenfolge.

Bei Ableben nach der Pensionierung hängt es davon ab, für welche Art von Zusatzrente sich das Mitglied bei der Pensionierung entschieden hat. Eine übertragbare Zusatzrente beispielsweise wird weiterhin an eine andere begünstigte Person ausgezahlt – lebenslang. Bei einer Zeitrente hingegen wird bei Ableben die Rente nur unter gewissen Voraussetzungen für eine bestimmte Zeit weiter an jemand anderen ausgezahlt. Einige Fonds bieten auch die Auszahlung des Restkapitals an, falls ein Mitglied bis zum Ableben nicht die gesamte Summe als Zusatzrente erhalten hat.

Bei Ableben in der Sparphase, das heißt vor der Pensionierung, wird das bis dahin im Zusatzrentenfonds angereifte Kapital an den Begünstigten (eine natürliche oder juristische Person) ausgezahlt, den Sie bei Einschreibung in den Fonds oder später ernannt haben. Falls Sie niemanden angegeben haben, wird das Kapital an Ihre Erben ausgezahlt.

Das Geld geht daher nie verloren.

Wenn Sie dann später um die Auszahlung der Zusatzrente ansuchen, können Sie selbst entscheiden, was bei Ihrem Ableben geschieht.

Wenn Sie sich beispielsweise für die lebenslange Zusatzrente entscheiden, wird diese nach Ihrem Ableben an niemand anderen mehr weiter ausgezahlt. Anders ist das bei der übertragbaren Zusatzrente. Diese wird nach Ihrem Ableben weiterhin an die von Ihnen angegebene Person (zum Beispiel der Ehepartner) ausgezahlt.

Die Zusatzrentenfonds können weitere Arten von Zusatzrente vorsehen. Beispiele hierfür sind die Zusatzrente, die in jedem Fall für eine Mindestanzahl von Jahren ausgezahlt wird und danach lebenslang oder die Zusatzrente, bei der bei Ableben das eventuelle Restkapital an die begünstigten Personen ausgezahlt wird.

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