Hรคufige Fragen: Empfรคnger bei vorzeitigem Ableben

Ja, wenn Sie im Privatsektor arbeiten, kรถnnen Sie frei bestimmen, wer Ihre Vorsorgeersparnisse im Todesfall erhรคlt, und zwar sowohl vor der Pensionierung als auch bei der Pensionierung. Vor der Pensionierung genรผgt eine Mitteilung an den Fonds. Damit bestimmen Sie eine Person, die bei Ableben vor der Pensionierung die Ersparnisse im Fonds bekommt. Sie kรถnnen auch mehrere Personen angeben und festlegen, wer wie viel erhalten soll. Wenn Sie spรคter einmal etwas รคndern mรถchten, reicht eine neue Mitteilung an den Fonds. Etwas anders ist die Regelung bei รถffentlich Bediensteten in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds: Hier greift eine solche Mitteilung nur dann, falls es keine gesetzlichen Erben gibt, also weder Ehepartner, noch Kinder noch steuerlich zulasten lebende Eltern. Anderenfalls haben diese gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung des angesparten Kapitals โ€“ und zwar genau in dieser Reihenfolge.

Bei Ableben nach der Pensionierung hรคngt es davon ab, fรผr welche Art von Zusatzrente sich das Mitglied bei der Pensionierung entschieden hat. Eine รผbertragbare Zusatzrente beispielsweise wird weiterhin an eine andere begรผnstigte Person ausgezahlt โ€“ lebenslang. Bei einer Zeitrente hingegen wird bei Ableben die Rente nur unter gewissen Voraussetzungen fรผr eine bestimmte Zeit weiter an jemand anderen ausgezahlt. Einige Fonds bieten auch die Auszahlung des Restkapitals an, falls ein Mitglied bis zum Ableben nicht die gesamte Summe als Zusatzrente erhalten hat.

Bei Ableben in der Sparphase, das heiรŸt vor der Pensionierung, wird das bis dahin im Zusatzrentenfonds angereifte Kapital an den Begรผnstigten (eine natรผrliche oder juristische Person) ausgezahlt, den Sie bei Einschreibung in den Fonds oder spรคter ernannt haben. Falls Sie niemanden angegeben haben, wird das Kapital an Ihre Erben ausgezahlt.

Das Geld geht daher nie verloren.

Wenn Sie dann spรคter um die Auszahlung der Zusatzrente ansuchen, kรถnnen Sie selbst entscheiden, was bei Ihrem Ableben geschieht.

Wenn Sie sich beispielsweise fรผr die lebenslange Zusatzrente entscheiden, wird diese nach Ihrem Ableben an niemand anderen mehr weiter ausgezahlt. Anders ist das bei der รผbertragbaren Zusatzrente. Diese wird nach Ihrem Ableben weiterhin an die von Ihnen angegebene Person (zum Beispiel der Ehepartner) ausgezahlt.

Die Zusatzrentenfonds kรถnnen weitere Arten von Zusatzrente vorsehen. Beispiele hierfรผr sind die Zusatzrente, die in jedem Fall fรผr eine Mindestanzahl von Jahren ausgezahlt wird und danach lebenslang oder die Zusatzrente, bei der bei Ableben das eventuelle Restkapital an die begรผnstigten Personen ausgezahlt wird.

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