Hรคufige Fragen: Beitragszahlung

In der Regel werden von der ersten Einzahlung in den Zusatzrentenfonds die sogenannten โ€žAnmeldgebรผhrenโ€œ abgezogen. Dies ist ein fester Betrag, รผber den der Zusatzrentenfonds das Mitglied in den โ€žWichtigsten Informationen fรผr das Mitglied / Rubrik: Die Kostenโ€œ unterrichten muss.
Seltener sehen einige Zusatzrentenfonds vor, dass die Verwaltungskosten in der Ansparphase teilweise vom Mitglied als Prozentsatz der Einzahlungen getragen werden (bei den meisten Zusatzrentenfonds werden diese Kosten, die direkt vom Mitglied getragen werden, jรคhrlich in fester Hรถhe vom angesparten Betrag abgezogen).
Alle Informationen รผber die Anwendung der Kosten sind in den โ€žWichtigsten Informationen fรผr das Mitglied / Rubrik: Die Kostenโ€œ enthalten, die jeder Zusatzrentenfonds auf seiner Website verรถffentlichen muss.

Es wurde die Mรถglichkeit eingefรผhrt, dass Arbeitnehmer/innen mit Erstbeschรคftigung nach dem 28. April 1993 statt der gesamten auch nurย einen Teil der anreifenden Abfertigungย in den Zusatzrentenfonds einzahlen kรถnnen, wenn ihr Kollektivvertrag dies vorsieht.

Arbeitnehmer/innen, die vor dem 28. April 1993 ihre erste Arbeit begonnen haben, zum 29. August 2017 bereits Mitglied in einem Zusatzrentenfonds waren und dort die gesamte Abfertigung einzahlen, kรถnnenย diese Entscheidung widerrufenย und kรผnftig gemรครŸ den Bestimmungen in ihrem Kollektivvertrag nur mehr einen Teil beziehungsweise gar nichts von ihrer Abfertigung in den Fonds einzahlen.

Bei รถffentlich Bediensteten mitย realer Abfertigungย (z.B.: Vertrag der Provinz Bozen, Autonome Provinz Trient und Kรถrperschaften, รถff entliche Wohlfahrtsverbรคnde, Gebiete, Tourismusverbรคnde), die sich eine Zusatzrente aufbauen, wird laut der im Kollektivvertrag festgelegten Beitragszahlung neben dem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag auch der Abfertigungsanteil in den geschlossenen Zusatzrentenfonds รผberwiesen und dort โ€“ je nach Anlagepolitik der vom Mitglied gewรคhlten Investitionslinie โ€“ an den Finanzmรคrkten investiert. Dementsprechend erzielt das Mitglied eine einheitliche Rendite fรผr die gesamte Beitragszahlung.

Bei รถffentlich Bediensteten mitย fiktiver Abfertigungย (z.B.: Bereich Schule, Sanitรคtsbezirke Trentino und Regionalangestellte), die sich eine Zusatzrente aufbauen, wird laut der im Kollektivvertrag festgelegten Beitragszahlung nur der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag in den geschlossenen Zusatzrentenfonds รผberwiesen und dort โ€“ je nach Anlagepolitik der vom Mitglied gewรคhlten Investitionslinie โ€“ an den Finanzmรคrkten investiert. Der fรผr die Zusatzrente bestimmte Abfertigungsanteil wird hingegen beim staatlichen Renteninstitut INPS/NISF verbucht und von diesem erst nach Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses an den Zusatzrentenfonds รผberwiesen. Dieser Abfertigungsanteil wird aufgrund der durchschnittlich erzielten Rendite einer Reihe von Zusatzrentenfonds aufgewertet. Dementsprechend erzielt das Mitglied eine unterschiedliche Rendite fรผr den Abfertigungsanteil beim INPS/NISF und die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrรคge beim Zusatzrentenfonds.ย Sie kรถnnen Ihre Beitragszahlung und die Ihres Arbeitgebers jederzeit unterbrechen. Die anreifende Abfertigung wird weiterhin beim staatlichen Vorsorgeinstitut INPS (ehem. INPDAP) buchhalterisch erfasst.

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