Bei öffentlich Bediensteten mit realer Abfertigung (z.B.: Vertrag der Provinz Bozen, Autonome Provinz Trient und Körperschaften, öff entliche Wohlfahrtsverbände, Gebiete, Tourismusverbände), die sich eine Zusatzrente aufbauen, wird laut der im Kollektivvertrag festgelegten Beitragszahlung neben dem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag auch der Abfertigungsanteil in den geschlossenen Zusatzrentenfonds überwiesen und dort – je nach Anlagepolitik der vom Mitglied gewählten Investitionslinie – an den Finanzmärkten investiert. Dementsprechend erzielt das Mitglied eine einheitliche Rendite für die gesamte Beitragszahlung.
Bei öffentlich Bediensteten mit fiktiver Abfertigung (z.B.: Bereich Schule, Sanitätsbezirke Trentino und Regionalangestellte), die sich eine Zusatzrente aufbauen, wird laut der im Kollektivvertrag festgelegten Beitragszahlung nur der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag in den geschlossenen Zusatzrentenfonds überwiesen und dort – je nach Anlagepolitik der vom Mitglied gewählten Investitionslinie – an den Finanzmärkten investiert. Der für die Zusatzrente bestimmte Abfertigungsanteil wird hingegen beim staatlichen Renteninstitut INPS/NISF verbucht und von diesem erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Zusatzrentenfonds überwiesen. Dieser Abfertigungsanteil wird aufgrund der durchschnittlich erzielten Rendite einer Reihe von Zusatzrentenfonds aufgewertet. Dementsprechend erzielt das Mitglied eine unterschiedliche Rendite für den Abfertigungsanteil beim INPS/NISF und die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge beim Zusatzrentenfonds. Sie können Ihre Beitragszahlung und die Ihres Arbeitgebers jederzeit unterbrechen. Die anreifende Abfertigung wird weiterhin beim staatlichen Vorsorgeinstitut INPS (ehem. INPDAP) buchhalterisch erfasst.