Bei รถffentlich Bediensteten mitย realer Abfertigungย (z.B.: Vertrag der Provinz Bozen, Autonome Provinz Trient und Kรถrperschaften, รถff entliche Wohlfahrtsverbรคnde, Gebiete, Tourismusverbรคnde), die sich eine Zusatzrente aufbauen, wird laut der im Kollektivvertrag festgelegten Beitragszahlung neben dem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag auch der Abfertigungsanteil in den geschlossenen Zusatzrentenfonds รผberwiesen und dort โ je nach Anlagepolitik der vom Mitglied gewรคhlten Investitionslinie โ an den Finanzmรคrkten investiert. Dementsprechend erzielt das Mitglied eine einheitliche Rendite fรผr die gesamte Beitragszahlung.
Bei รถffentlich Bediensteten mitย fiktiver Abfertigungย (z.B.: Bereich Schule, Sanitรคtsbezirke Trentino und Regionalangestellte), die sich eine Zusatzrente aufbauen, wird laut der im Kollektivvertrag festgelegten Beitragszahlung nur der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag in den geschlossenen Zusatzrentenfonds รผberwiesen und dort โ je nach Anlagepolitik der vom Mitglied gewรคhlten Investitionslinie โ an den Finanzmรคrkten investiert. Der fรผr die Zusatzrente bestimmte Abfertigungsanteil wird hingegen beim staatlichen Renteninstitut INPS/NISF verbucht und von diesem erst nach Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses an den Zusatzrentenfonds รผberwiesen. Dieser Abfertigungsanteil wird aufgrund der durchschnittlich erzielten Rendite einer Reihe von Zusatzrentenfonds aufgewertet. Dementsprechend erzielt das Mitglied eine unterschiedliche Rendite fรผr den Abfertigungsanteil beim INPS/NISF und die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrรคge beim Zusatzrentenfonds.ย Sie kรถnnen Ihre Beitragszahlung und die Ihres Arbeitgebers jederzeit unterbrechen. Die anreifende Abfertigung wird weiterhin beim staatlichen Vorsorgeinstitut INPS (ehem. INPDAP) buchhalterisch erfasst.