Das Bauspardarlehen ist ein mittel- bis langfristiges zinsgünstiges Darlehen (über eine Laufzeit von mindestens 18 Monaten bis höchstens 20 Jahren), das ausschließlich für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung der Erstwohnung von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol über eine beauftragte Einrichtung gewährt wird, mit der verschiedene Banken einen Vertrag abgeschlossen haben. Das Bauspardarlehen wird Mitgliedern von jenen Zusatzrentenfonds gewährt, die beim Bausparmodell mitmachen. Die vertragsgebundene Bank überprüft die Voraussetzungen des/der Antragstellers/in, welche/r ein Darlehen in maximal doppelter Höhe (für öffentlich Bedienstete in geschlossenen Zusatzrentenfonds bis zur dreifachen Höhe) des im Zusatzrentenfonds angesparten Kapitals gewährt bekommen kann. Grund für die höhere Darlehenssumme für öffentlich Bedienstete sind erhebliche kollektivvertragliche Einschränkungen, die anreifende Abfertigung in einen geschlossenen Zusatzrentenfonds einzuzahlen und damit gleich viel Kapital anzusparen wie Angestellte im Privatsektor.