Unterstรผtzung der Beitragszahlung in einer wirtschaftlichen Notlage

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Unterstรผtzung der Beitragszahlung in einer wirtschaftlichen Notlage.

Beschreibung

Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine MaรŸnahme zur Unterstรผtzung der Beitragszahlungen fรผr Personen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.

Dienstanbieter
Pensplan Centrum AG

Zielgruppe

Lohnabhรคngige Arbeitnehmer/innen und Selbststรคndige, die in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind.

Was Sie tun sollten

Das Ansuchen kann in jedemย Pensplan Infopointย oder bei derย Pensplan Centrum AGย abgegeben werden.

Das Ansuchen muss sich auf eine wirtschaftliche Notlage beziehen. Bei mehreren wirtschaftlichen Notlagen mรผssen mehrere Ansuchen gestellt werden.

Der/die Antragssteller/in muss bereits die ICEF-Erklรคrung (fรผr die Provinz Trient) oder die EEVE-Erklรคrung (fรผr die Provinz Bozen) eingereicht haben. Des weiteren benรถtigt er/sie folgendes:

  • einen gรผltigen Personalausweis;
  • eine Stempelmarke zu 16,00 โ‚ฌ, die auf dem Ansuchen im Papierformat anzubringen ist;
  • die Bestรคtigung รผber wirtschaftliche Lage der Familie (nur fรผr die Bรผrger/innen der Provinz Bozen);
  • einen Kontoauszug des staatlichen Vorsorgeinstituts INPS

Was Sie tun mรผssen

  • Zum Zeitpunkt des Ansuchens seit mindestens zwei Jahren den Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Trentino – Sรผdtirol zu haben.
  • Ab der wirtschaftlichen Notlage seit mindestens zwei Jahren in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben zu sein (ausgeschlossen sind individuelle Rentenplรคne und bereits vor 1993 gegrรผndete Zusatzrentenfonds).
  • Grund fรผr die wirtschaftliche Notlage:
    • Bezug von Beihilfen, die bei Verlust des Arbeitsplatzes auf gesamtstaatlicher oder Landesebene vorgesehen sind, sofern dieser nicht auf den Willen der/des Arbeitnehmenden zurรผckfรผhrbar ist. Dies gilt unbeschadet der Fรคlle, in denen der Anspruch auf die Beihilfe in jedem Fall besteht (z.B. Kรผndigung aus triftigem Grund oder wรคhrend der Mutterschaftszeit)
    • Bezug von Beihilfen auf gesamtstaatlicher, regionaler und Landesebene bei vollstรคndiger Aussetzung des Arbeitsplatzes
    • Beschรคftigung bei einem einzigen Arbeitgeber, wobei die Personen, die eine direkte Rente beziehen, ausgeschlossen sind
    • Abwesenheiten wegen Krankheit und/oder Unfall, die รผber den von dem jeweiligen Vorsorgeinstitut und vom Arbeitgeber entschรคdigten Zeitraum hinausgehen.
  • Die wirtschaftliche Lage muss einem Nettoรคquivalenzeinkommen von hรถchstens 30.000 โ‚ฌ jรคhrlich eines einkรถpfigen Haushalts entsprechen. Bei Mehrpersonenhaushalten finden die von den beiden Autonomen Provinzen fรผr die Berechnung der jeweiligen Indikatoren der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandten Gewichtungsskalen Anwendung. Die wirtschaftliche Lage der in der Provinz Trient wohnhaften Personen wird nรคmlich nach dem ICEF-Berechnungssystem und jene der in der Provinz Bozen wohnhaften Personen nach den Kriterien fรผr die Einheitliche Einkommens- und Vermรถgenserklรคrung (EEVE) bewertet.

Was Sie erhalten

Der Beitrag kann fรผr nicht kontinuierliche Zeitrรคume fรผr mindestens 4 und hรถchstens 208 Wochen und im Betrag von 33 โ‚ฌ pro Woche geleistet werden. Fรผr die Personen, die Beihilfen im Zusammenhang mit den Tagen der vollstรคndigen Suspendierung von der Arbeit beziehen, belรคuft sich der genannte Betrag auf 11 โ‚ฌ.

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen muss immer bei Ende der Notsituation, d.h. nach 208 Wochen eingereicht werden.

Das Ansuchen muss innerhalb 30. Juni des zweiten Jahres, das auf das Ende der Notsituation folgt, eingereicht werden.

Sollte die wirtschaftliche Notlage รผber 208 zusammenhรคngende Wochen andauern, muss das Ansuchen nach Ablauf der 208 Wochen, innerhalb des 30. Juni des zweiten Jahres, das auf das Ende der Notsituation folgt, eingereicht werden.

Ansuchen, die nach dieser Frist eingereicht werden, werden abgelehnt. Pensplan Centrum AG wird nicht vollstรคndige Ansuchen aussetzen und die Ergรคnzung der Dokumente
verlangen. Werden die Fristen fรผr die Ergรคnzung der Dokumentation nicht eingehalten, wird das Ansuchen abgelehnt.

Kosten und Voraussetzungen

Eine Stempelmarke zu 16,00 โ‚ฌ, die auf dem Ansuchen im Papierformat anzubringen ist.

Auszahlungsbedingungen

Der genehmigte Beitrag wird von der Pensplan Centrum AG direkt in den Rentenfonds, in den der/die Antragsteller/in eingeschrieben ist, eingezahlt.

Seite aktualisiert am 12/03/2025, 10:15

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